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Ampel will Geldstrafe verdoppeln Bundestag soll schärfere Benimm-Regeln bekommen

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Ein Ordnungsruf von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas könnte in Zukunft teuer werden.

Ein Ordnungsruf von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas könnte in Zukunft teuer werden.

(Foto: picture alliance / dts-Agentur)

Allein im vergangenen Jahr hat die Bundestagspräsidentin mehr Ordnungsrufe erteilt als in der ganzen Wahlperiode zuvor. Künftig will das Parlament härter durchgreifen. Wer mehrfach auffällt, muss demnach ein Ordnungsgeld zahlen. Gleichzeitig soll die Opposition mehr Rechte bekommen.

Wer im Plenum des Bundestages andere Abgeordnete persönlich beleidigt oder im Ausschuss herumschreit, soll dafür künftig stärker sanktioniert werden können. Das sieht ein von Ampel-Politikern vereinbarter Antrag vor, der den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP heute zur Abstimmung vorgelegt wird. Darin wird festgehalten, dass in Zukunft automatisch ein Ordnungsgeld fällig werden soll, wenn ein Parlamentarier innerhalb von drei Sitzungswochen drei Ordnungsrufe kassiert.

Bisher ist das eine Frage des Ermessens. In der Geschäftsordnung heißt es lediglich: "Wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages kann der Präsident gegen ein Mitglied des Bundestages, auch ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist, ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 2.000 Euro." Die Höhe des Ordnungsgeldes soll nun außerdem verdoppelt werden - also auf 2.000 Euro steigen, beziehungsweise 4.000 Euro im Wiederholungsfall.

Im vergangenen Jahr rief das Parlamentspräsidium 51 Mal zur Ordnung, um verbale Entgleisungen und andere Verfehlungen zu ahnden. Das war öfter als in der gesamten vorherigen Wahlperiode von 2017 bis 2021, in der nach einer Übersicht des Deutschen Bundestages 49 Ordnungsrufe erteilt worden waren. Bevor 2017 die AfD ins Parlament einzog, gab es jahrelang nur ein oder zwei Ordnungsrufe pro Wahlperiode.

Ausschluss aus Ausschuss mit qualifizierter Mehrheit

Geplant ist nach Angaben der Koalitionäre, dass über den Antrag am Mittwoch in erster Lesung beraten werden soll. Vertreter der Regierungskoalition haben der Deutschen Presse-Agentur berichtet, sie hätten sich mit der Unionsfraktion zwar nicht auf einen gemeinsamen Antrag verständigen können, hielten aber weiter an diesem Ziel fest.

"Wir wollen auch die Rechte der Oppositionsfraktionen erweitern: Von ihnen verlangte öffentliche Anhörungen müssen künftig innerhalb von zehn Sitzungswochen behandelt werden", sagt Filiz Polat von den Grünen. Bisher gab es dazu keine zeitlichen Vorgaben. In dem Antrag wird zudem vorgeschlagen, in der Geschäftsordnung den Satz zu ergänzen: "Jegliche beleidigenden oder diskriminierenden, insbesondere rassistischen oder sexistischen Äußerungen oder Verhaltensweisen gegenüber einem anderen Mitglied oder Dritten sollen unterlassen werden."

Erweitert werden soll zudem das Instrumentarium der Ausschussvorsitzenden. Laut Antrag soll der Vorsitz eine formelle ordnungsrechtliche Kompetenz gegenüber Mitgliedern erhalten. Bei erheblichen Störungen soll der Vorsitzende mit der Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit künftig den Störer von der weiteren Beratung ausschließen können.

Die Geschäftsordnung des Bundestages stamme im Wesentlichen aus dem Jahr 1980, sagt der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner. Eine grundlegende Modernisierung sei notwendig. Es gehe auch darum, lebendigere Debatten zu ermöglichen, betont Stephan Thomae von der FDP. Beispielsweise sollten nun auch in Aktuellen Stunden Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen zugelassen werden.

Quelle: ntv.de, lwe/ dpa

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