Hotspot-Regel oder nicht? Das sind die Corona-Beschlüsse der Länder
29.03.2022, 16:48 Uhr
Spätestens zum 2. April laufen die bundesweiten Corona-Maßnahmen aus. Deshalb muss zügig geregelt werden, wie es mit der Virus-Eindämmung in den Bundesländern weitergeht. Einige haben bereits entsprechende Beschlüsse erlassen - die wenigsten setzen dabei auf eine Hotspot-Regelung.
Immer mehr Bundesländer stecken ihren Kurs für die Zeit nach Auslaufen der Übergangszeit für Corona-Regeln nach dem 2. April ab. In Hamburg bekräftigte der Senat seine Absicht, durch Nutzung der sogenannten Hotspot-Regelung zunächst bis Ende April weiterhin auf erweitere Eindämmungsmaßnahmen wie eine Maskenpflicht in Innenräumen zu setzen. Länder wie Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen zogen die Anwendung der Regel dagegen nicht in Betracht.
In Hamburg wird die Bürgerschaft am morgigen Mittwoch über den Vorschlag des Senats beraten. Laut neuem Bundesinfektionsschutzgesetz ist die Aktivierung der Hotspot-Regelung nur durch Landtagsbeschlüsse möglich. Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern erklärte bereits am vergangenen Donnerstag angesichts erheblicher Infektionszahlen das gesamte Bundesland zum Hotspot. Hamburg will nun folgen. Senatssprecher Marcel Schweitzer begründete den Schritt mit der Sorge vor einer Überlastung des Gesundheitssystems ohne erweiterte Schutzmaßnahmen. Die Erfahrung in der Pandemie zeige, dass steigende Infektionszahlen mit zeitlicher Verzögerung zur wachsenden Belastung des Gesundheitssystems und der Krankenhäuser führten, sagte er. Die Zahlen stiegen schon "in erheblichem Maße". Der Zeitpunkt zum Handeln sei "jetzt".
Die Landesregierung in Baden-Württemberg wird dagegen auf eine Anwendung der Hotspot-Regel verzichten. Sie werde "nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stellt", teilten die beiden Regierungsparteien Grüne und CDU nach einer Sitzung ihres gemeinsamen Koalitionsausschusses mit. Mögliche regionale Überlastungen in Gesundheitssystem sollten durch Patienten- und Personalverlegungen und ähnliche Maßnahmen "unterhalb der Verordnungsebene" vermieden werden, hieß es weiter. "Wir können nur noch mit einem sehr begrenzten Instrumentarium arbeiten", erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Er rief die Menschen zugleich auf, weiter "aus Eigenverantwortung" Masken etwa in Innenräumen zu tragen.
Appell zum Maskentragen
Trotz landesweit immer noch hoher Infektionszahlen laufen auch in Bayern am Wochenende die allermeisten Beschränkungen aus. Die Staatsregierung verzichtet darauf, ganz Bayern oder auch nur einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann nach der Kabinettssitzung mitteilte. "Wir empfehlen solche Dinge wie Mindestabstand, wie Masken in Innenräumen." Das seien simple Mittel, um sich zu schützen. Man könne es aber nicht mehr verbindlich anordnen.
Auch die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen, Berlin, Brandenburg und des Saarlandes entschieden, sich auf die im Infektionsschutzgesetz geregelten Basisschutzmaßnahmen zu beschränken. Hessen hatte dies bereits am Montag getan. Eine Aktivierung von Hotspot-Regelungen stand den entsprechenden Mitteilungen zufolge jeweils nicht zur Diskussion. Die Regierungen riefen Bürgerinnen und Bürger zugleich ebenfalls dazu auf, freiwillig in Innenbereichen Masken zu tragen.
Auch Niedersachsen plante nach Angaben von Landessozialministerin Daniela Behrens keine Anwendung der Hotspotregel. Ab Samstag gälten lediglich die Basisvorgaben des Infektionschutzgesetzes, sagte sie in Hannover. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst sieht keinen Spielraum, sein Bundesland rechtssicher als Corona-Hotspot auszuweisen und damit mehr Sicherheit zu schaffen.
Versuch einer Verlängerung gescheitert
Am Montag waren Baden-Württemberg sowie mehrere andere Länder mit dem Versuch gescheitert, die Corona-Schutzmaßnahmen per Antrag auf einer Gesundheitsministerkonferenz noch um weitere vier Wochen zu verlängern. Laut einer kürzlich in Kraft getretenen Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes müssen diese am 2. April endgültig auslaufen. Zulässig sind dann nur noch Maskenpflichten etwa im Nahverkehr und in Pflegeheimen, dort zusätzlich auch Testpflichten.
Erweitere Schutzmaßnahmen wie eine allgemeinere Maskenpflicht in Innenräumen oder Zugangsregelungen nach dem 2G- und 3G-Prinzip sind dann ausnahmsweise nur noch in sogenannten Hotspot-Regionen zulässig. Notwendig dafür ist ein entsprechender Landtagsbeschluss.
Quelle: ntv.de, chf/AFP