Illegale Spende? Die Partei reicht Klage wegen Großspende für CDU ein
04.06.2024, 17:33 Uhr Artikel anhören
Wegen einer Großspende von 820.000 Euro an die Berliner CDU kurz vor der Abgeordnetenhauswahl erhebt Die Partei nun den Vorwurf des Versuchs der Einflussnahme - und verklagt die Bundestagsverwaltung.
(Foto: Michael Kappeler/dpa/Symbolbild)
Vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2021 spendet ein Unternehmen eine hohe Summe an die CDU. Eine Aussage des Geschäftsführers lässt vermuten, dass er eine Gegenleistung erwartet. Weil die Bundestagsverwaltung die Spende nicht richtig eingeordnet habe, wird sie nun verklagt.
Eine Großspende von 820.000 Euro für die Berliner CDU hat ein juristisches Nachspiel. Die Partei des Satirikers und Europaabgeordneten Martin Sonneborn hat beim Verwaltungsgericht Berlin eine Klage gegen die Bundestagsverwaltung eingereicht. Die Verwaltung soll damit verpflichtet werden, die Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionszahlungen gegen die CDU zu verhängen, wie die Partei und ihre Anwältin auf Anfrage mitteilten. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Klage.
Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner und seine Firma hatten der Berliner CDU die Summe im Jahr 2020 überwiesen, also vor der Abgeordnetenhauswahl 2021. Öffentliche Äußerungen Gröners waren so interpretiert worden, dass er für die Spenden eine Gegenleistung erwarte. Gröner und der heutige Regierende Bürgermeister Kai Wegner, der 2020 bereits Berliner CDU-Chef war, hatten den Vorwurf der Einflussnahme im vergangenen Jahr aber zurückgewiesen, nachdem Medien die Vorgänge thematisiert hatten.
Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Bundestagsverwaltung hatte im Juli 2023 nach einer Untersuchung erklärt, dass kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliege. Eine Stellungnahme der CDU habe den in Medienberichten geäußerten Verdacht ausgeräumt. Insbesondere hätten sich Hinweise auf eine mögliche "Einflussspende" nicht bestätigt, politische Entscheidungen seien also nicht erkauft worden.
Spende "mit hoher Wahrscheinlichkeit" illegal
Ein im September 2023 von der Organisation Lobbycontrol veröffentlichtes Gutachten kam dagegen zu dem Schluss, dass die Spende "mit hoher Wahrscheinlichkeit" illegal gewesen sei. Lobbycontrol forderte andere Parteien damals auf, die Bundestagsverwaltung auf Verhängung einer Sanktion zu verklagen, die laut Parteiengesetz unter Umständen das Dreifache eines rechtswidrigen Spendenbetrags betragen kann. Vor diesem Hintergrund begrüßte die Organisation nun den Schritt von Sonneborns Vereinigung Die Partei.
Die Bundestagsverwaltung erklärte auf Anfrage: "Durch die Klage ändert sich weder der bisher bekannte Sachverhalt noch die Rechtsauffassung der Bundestagsverwaltung zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer unzulässigen Parteispende."
Quelle: ntv.de, mes/dpa