Neue Runde beim Heizungsgesetz Die Union hat 90 Fragen an die Ampel
03.08.2023, 13:33 Uhr Artikel anhören
Nach den Plänen der Ampel soll das Gebäudeenergiegesetz - auch als Heizungsgesetz bekannt - Anfang September im Bundestag verabschiedet werden.
(Foto: picture alliance / CHROMORANGE)
Mit 90 Fragen läutet die Union noch vor dem Ende der Sommerpause eine neue Runde im Streit ums Heizungsgesetz ein. Sie will damit Konflikte innerhalb der Koalition offenlegen, aber auch Argumente für ein noch ausstehendes Verfahren in Karlsruhe sammeln.
CDU und CSU haben der Bundesregierung einen Katalog mit 90 Fragen zum Heizungsgesetz vorgelegt, die aus ihrer Sicht noch offen sind. In der Kleinen Anfrage, die ntv.de vorliegt, beklagt sich die Unionsfraktion darüber, dass das Gesetzgebungsverfahren für das Heizungsgesetz "zu einem Schattenprozess und somit zur Farce" geworden sei.
Der Grund für die Kritik: Der fertige Gesetzentwurf unterscheide sich auch nach Darstellung von Koalitionspolitikern deutlich von dem ursprünglich in den Bundestag eingebrachten Text. Die Unionsfraktion zitiert FDP-Fraktionschef Christian Dürr, der von "fundamentalen Änderungen" gesprochen habe. Konkrete Änderungsanträge seien den Abgeordneten erst "am 4. Juli 2023 um 17:48 Uhr übermittelt" worden. Unter Verweis auf den zeitlichen Ablauf der Beratungen hatte bereits der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht die Verabschiedung des Heizungsgesetzes vor der Sommerpause verhindert.
Kleine Anfragen müssen von der Bundesregierung in der Regel innerhalb von 14 Tagen schriftlich beantwortet werden. Normalerweise wird bei Kleinen Anfragen nicht schon über die Fragen berichtet, sondern erst über die Antwort. Gerade für Abgeordnete von Oppositionsfraktionen sind Kleine Anfragen auch ein Instrument der Öffentlichkeitsarbeit.
In Karlsruhe läuft noch ein Organstreitverfahren
Einige der Fragen hätte die Unionsfraktion sich vermutlich auch selbst beantworten oder mit Hilfe einer einfachen Internetrecherche klären können. Mit anderen Fragen versucht sie offensichtlich, den Streit um das Heizungsgesetz innerhalb der Koalition neu anzufachen.
So will die Unionsfraktion beispielsweise von der Bundesregierung wissen, wie diese die "fundamentale Änderung" ihres Gesetzentwurfs bewertet: "Handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung noch um einen Gesetzentwurf, der mit dem ursprünglichen Entwurf im Wesentlichen übereinstimmt und wie begründet sich diese Einschätzung?" Mit einer Antwort auf diese Frage könnte die Unionsfraktion zugleich ihr Argument untermauern, dass bei dem Gesetzgebungsverfahren die Rechte der Abgeordneten verletzt wurden. Diese Frage ist mit dem Eilantrag noch nicht endgültig entschieden, Heilmann hat dazu auch ein Organstreitverfahren in Karlsruhe beantragt.
Andere Fragen zielen auf den Inhalt des Heizungsgesetzes. Die 33. Frage lautet etwa, ob die vorgesehene Beratungspflicht auch im Falle eine Havarie gelten soll und wie sich die Bundesregierung die Umsetzung in derartigen Fällen vorstellt. In weiteren Fragen geht es um die staatliche Förderung, um Mieterschutz, um verfügbare Handwerker, um das weitere parlamentarische Verfahren und darum, ob die Bundesregierung noch Änderungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf sieht.
Union fordert "grundsätzliche Überarbeitung"
Heilmann sagte, das Gebäudeenergiegesetz sei nicht ausgereift und brauche dringend mindestens Klarstellungen. "Eine grundsätzliche Überarbeitung der Heizungspläne wäre richtig", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Leider mauert die Ampel. Besonders schlimm für den notwendigen Umbau der Heizungen in Deutschland ist das Förder-Desaster der Bundesregierung. Es sieht nach weiteren Kürzungen aus, aber die Regierung bleibt weiterhin undeutlich."
Das Heizungsgesetz, das offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt, sollte eigentlich Anfang Juli beschlossen werden. Zuvor hatte es zwischen SPD, Grünen und FDP anhaltende und tiefschürfende Konflikte zu dem Thema gegeben. Um das Gesetz noch vor der Sommerpause durch den Bundestag zu bringen, brachte die Koalition einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, von dem klar war, dass er noch überarbeitet werden würde.
Das Gesetz zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten. Die Regierungsfraktionen wollen nach der parlamentarischen Sommerpause Anfang September im Bundestag entscheiden, gleich in der ersten Sitzungswoche. Die Spitzen der Regierungsfraktionen hatten erklärt, es solle keine inhaltlichen Änderungen am Gesetzentwurf mehr geben. Einen umfassenden Fragenkatalog zum GEG hatte im Mai bereits die FDP gestellt, und zwar ans Wirtschaftsministerium. Dabei ging es um 77 Fragen.
Quelle: ntv.de, mit dpa