Der Mann, der das GEG bremst "Ich habe der Ampel einen Gefallen getan"


Der CDU-Politiker, der die Ampel kurz vor der Sommerpause schwer blamiert hat, ist weder ein Klimaskeptiker noch ein fossiler Lobbyist. Im Gegenteil: Thomas Heilmann nimmt sogar Olaf Scholz und Robert Habeck in Schutz.
Ausgerechnet Thomas Heilmann. Der CDU-Bundestagsabgeordnete aus Berlin hat der Ampelkoalition mit seinem Eilantrag gegen das Heizungsgesetz einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Ein zentrales Projekt der Klimapolitik der Bundesregierung ist damit gestoppt, wenn auch nur vorläufig.
Dabei ist Heilmann alles andere als Lobbyist für fossile Energiepolitik. Im Gegenteil, Heilmann ist Vorsitzender der Klimaunion, einem unionsnahen Verein, der CDU und CSU "unterstützen" will, wie es in einer Selbstbeschreibung auf seiner Internetseite heißt, "die wirksamsten und durchdachtesten Konzepte für eine pariskonforme Klimapolitik zu entwerfen". Gemeint ist eine Politik, die das Ziel des Pariser Klimaabkommen erreicht, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen.
Als Heilmann - Jurist und ehemaliger Justizsenator des Landes Berlin - Ende Juni seine Klage in einem Konferenzraum des Bundestags vorstellte, hing hinter ihm das Logo der Klimaunion. Bei dem Termin vor einer Woche betonte er, seine Klage richte sich nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes, sondern gegen das aus seiner Sicht mangelhafte parlamentarische Verfahren. "Ich möchte ein besseres Gesetz, mit mehr Beratungszeit."
"Die Ampel hat dem Klimaschutz geschadet"
Genau das betont Heilmann auch heute in der wesentlichen größeren Bundespressekonferenz. Er trete nicht mit Triumph-Geheul an und es gehe ihm nicht um mediale Genugtuung, sagt er gleich zu Beginn. Keine zwölf Stunden zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung verkündet; die Mitteilung platzte mitten in das Sommerfest der SPD-Fraktion.
"Es ist sehr bedauerlich, wie die Ampel vorgegangen ist, weil sie dem Klimaschutz damit geschadet hat", sagt Heilmann. 2022 habe es eine Rekordeinbauquote bei Wärmepumpen gegeben. Jetzt sinke die Zahl der Wärmepumpen und es gebe einen Rekord beim Einbau von Öl- und Gasheizungen. "Das Ziel des Gesetzes (…) teile ich ausdrücklich. Ich teile aber nicht das Verfahren, wie sie dahin kommen wollen."
Er habe "die Ampel davor bewahrt, ein formell verfassungswidriges Gesetz zu verabschieden", sagt Heilmann. Wenn das Bundesverfassungsgericht eine solche Feststellung erst im nächsten Jahr getroffen hätte, "dann wäre das Chaos perfekt gewesen". Für den Klimaschutz wäre das "die allerschlechteste Lösung" gewesen. "Insofern habe ich der Ampel aus meiner Sicht einen Gefallen getan." Dass er allein geklagt habe und nicht zusammen mit anderen Abgeordneten, begründet Heilmann mit der Kürze der Zeit. Von seiner Fraktion sei er aber unterstützt worden.
"Die AfD ist Trittbrett gefahren"
Heilmann räumt ein, dass das Heizungsgesetz im Vergleich zur ersten Version "in vielen Teilen verbessert" worden sei. Dass die AfD sich seinem Eilantrag angeschlossen hatte, sieht er als irrelevant an. "Die AfD ist Trittbrett gefahren", sagt er. Wer ihn kenne, der wisse, dass er jeder Sympathie für die Positionen dieser Partei unverdächtig sei.
Auch beim Vorwurf gegen die Ampel zeigt sich Heilmann moderat. Die Frage eines Journalisten, ob Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck der Demokratie geschadet hätten, findet er "unfair". Scholz und Habeck hätten ja nicht gewollt, dass das Verfahren so abläuft, sondern dies sei eine Folge des Streits in der Ampel gewesen. Fehlende Sorgfalt schade allerdings dem Ansehen der Demokratie, so weit geht Heilmann dann doch.
Der CDU-Abgeordnete macht deutlich, dass aus seiner Sicht nichts dagegenspricht, die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), wie das Heizungsgesetz eigentlich heißt, in der eigentlich sitzungsfreien Zeit zu verabschieden. In der kommenden Woche könne sich der zuständige Ausschuss damit befassen, anschließend der Bundestag zu einer Sondersitzung zusammenkommen.
"Wir sollten den Weckruf nutzen"
Auf die mittlere Sicht hofft Heilmann, dass sein Eilantrag dazu beiträgt, dass sich der Bundestag seine Geschäftsordnung ansehe und darüber nachdenke, welche Verfahren in welcher Situation nötig seien. "Wir haben jetzt einen Weckruf aus Karlsruhe bekommen, den sollten wir nutzen und hören, um zu einer besseren Gesetzgebungspraxis zu kommen."
Konkret geht es darum, wie viel Zeit Sachverständige bekommen sollen, um sich auf Anhörungen im Bundestag vorzubereiten, und wie viel Zeit nach den Anhörungen vergehen muss, damit auch die Abgeordneten die Stellungnahmen der Experten bewerten können. Es geht auch darum, welche Initiativen unter welchen Bedingungen als eilig gelten dürfen. Parallel zu seinem Eilantrag hat Heilmann dazu ein sogenanntes Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Die Entscheidung dazu wird sehr viel später kommen. Er betont, dass es ihm lieber wäre, wenn das Parlament dazu selbst einen "klugen Verfahrensvorschlag" entwickle, statt auf ein Urteil aus Karlsruhe zu warten. Dabei scheint er ganz optimistisch zu sein: Er habe aus allen Ampelfraktionen und aus der Linksfraktion Rückmeldungen bekommen, die Sympathie für sein generelles Anliegen signalisiert hätten.
Heilmann betont mehrfach, dass zu kurze Fristen und die Missachtung der Rechte des Parlaments keine Erfindung der Ampel seien. Dies habe es schon in der letzten Legislaturperiode gegeben, und er habe dies auch mehrfach angemahnt. In dieser Legislaturperiode sei dies allerdings noch schlimmer geworden, wofür er anfangs, wegen des Kriegs in der Ukraine, auch Verständnis gehabt habe. Aber eben nur anfangs.
Quelle: ntv.de