Politik

"Für FDP nicht zustimmungsfähig" Lindner gegen Einheits-Notbremse

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FDP-Chef Lindner sieht in dem geplanten Gesetz zu wenig Raum für Modellprojekte.

(Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Die FDP lehnt eine Vereinheitlichung des Infektionsschutzgesetzes ab. Parteichef Lindner bezweifelt die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und äußert auch juristische Bedenken. Schützenhilfe dafür kommt aus der Justiz. Dort ist man "fassungslos" über die Pläne.

Die FDP-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung für einheitliche Corona-Maßnahmen ab. "Der Entwurf ist in der vorliegenden Fassung für die Fraktion der Freien Demokraten nicht zustimmungsfähig", schrieb Fraktionschef Christian Lindner in einem Brief, der ntv vorliegt, an Kanzlerin Angela Merkel und Gesundheitsminister Jens Spahn, beide von der CDU. Es gebe "erhebliche Bedenken", ob die vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam und verhältnismäßig seien und einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhielten, schrieb Lindner.

Er kündigte Änderungsanträge an und forderte eine Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Sollte das Pandemiegeschehen während der Beratung dieses Gesetzes zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen, "haben die Länder dazu alle rechtlichen Befugnisse", erklärte Lindner.

Konkret kritisiert die FDP, dass keine testbasierten Öffnungskonzepte und Raum für Modellprojekte vorgesehen seien. Außerdem fehlten Ausnahmen für Geimpfte. Die geplanten Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr seien bei einer Inzidenz von 100 "ein unverhältnismäßiger und epidemiologisch unbegründeter Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger". Überhaupt sei die Zahl der wöchentlichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner als alleiniger Maßstab für Schutzmaßnahmen ungeeignet. Testkapazitäten, die Belastung des Gesundheitssystems und der Impffortschritt müssten einbezogen werden.

"Nichtachtung der Justiz"

Zuvor hatte es bereits aus der Justiz heftige Kritik an der geplanten Vereinheitlichung gegeben. So empörte sich frühere Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Jens Gnisa, über Pläne der Bundesregierung, im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie das Infektionsschutzgesetz zu verschärfen. "Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit. Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus", schrieb der Direktor des Amtsgerichts Bielefeld auf Facebook. Es gehe bei den Vorschlägen nun nicht mehr um einen Brücken-Lockdown von zwei oder drei Wochen, sondern um einen "nicht mehr einzufangenden Dauerlockdown", rügte er.

Gnisa nannte es eine "Nichtachtung der Justiz", wenn ab 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen nächtliche Ausgangssperren verhängt werden müssten - obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt worden sei. Auch seien die strengen Kontaktbeschränkungen aus seiner Sicht rechtlich zweifelhaft. "Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes."

In der Formulierungshilfe, die am Samstag an Fraktionen und Länder geschickt wurde, schlägt der Bund mehrere Maßnahmen für Landkreise vor, in denen binnen einer Woche eine Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner oder mehr registriert wird - das sind aktuell mehr als die Hälfte aller Landkreise in Deutschland. Gestattet wären etwa nur noch private Treffen eines Haushaltes mit einer weiteren Person und von insgesamt maximal fünf Personen; Kinder zählen nicht mit. Vorgeschlagen sind Ausgangsbeschränkungen von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens.

Gnisa schrieb dazu, staatliche Corona-Beschränkungen dürften nicht nur auf den registrierten Ansteckungen fußen. "Nur auf die Inzidenz abzustellen, ist bei derartig drastischen Maßnahmen willkürlich, weil die reine Inzidenz davon abhängt, wie viel getestet wird."

Quelle: ntv.de, mau/dpa

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