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Menschen bei Übertritt getötet? Moskau wegen Grenzpraktiken zu Georgien verurteilt

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Seit dem Krieg 2008 hat Georgien insgesamt vier Klagen gegen Russland vor dem Menschenrechtsgericht eingereicht.

Seit dem Krieg 2008 hat Georgien insgesamt vier Klagen gegen Russland vor dem Menschenrechtsgericht eingereicht.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Seit 2008 kontrolliert Russland die georgischen Regionen Abchasien und Südossetien. Auch hindert Moskau Menschen daran, die Grenze zu den abtrünnigen Gebieten zu übertreten - mit Mitteln, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun verurteilt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland verurteilt und festgestellt, dass Moskau mit seinem Vorgehen an den Grenzen zu den georgischen Regionen Abchasien und Südossetien gegen die Menschenrechtskonvention verstößt. Durch die 2009 etablierte Praxis werde die Bevölkerung daran gehindert, die Grenzen zwischen dem von Georgien kontrollierten Gebiet und den abtrünnigen Regionen frei zu überqueren, urteilte das Straßburger Gericht.

Im Jahr 2008 hatten sich Russland und Georgien einen kurzen, aber verlustreichen Krieg um Südossetien geliefert. Nach der militärischen Auseinandersetzung erkannte Russland Südossetien und die Separatistenregion Abchasien als unabhängige Kleinstaaten an und stationierte dort Soldaten. Zudem wurden Militärstützpunkte und physische Barrieren errichtet, um die Bevölkerung von einem ungehinderten Grenzübertritt abzuhalten. Der georgischen Regierung zufolge wurden Menschen wegen des "illegalen" Übertritts der Demarkationslinie festgenommen oder sogar getötet.

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Zudem wurden demnach Familien getrennt und Kinder gezwungen, entweder dem Unterricht auf Russisch zu folgen oder den beschwerlichen Weg zu einer Schule in dem von Georgien kontrollierten Gebiet auf sich zu nehmen. Nach Auffassung der Richter in Straßburg sind die gemeldeten Vorfälle "keine Einzelfälle". Angesichts mangelnder Untersuchungen gäbe es eine "offizielle Toleranz" hinsichtlich des Vorgehens. Laut dem Urteil liegen Beweise für Verstöße gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention vor.

Georgien hat vor dem Menschenrechtsgericht in Straßburg insgesamt vier Klagen gegen Russland eingereicht. In zwei Urteilen aus den Jahren 2014 und 2021 wurde Moskau unter anderem wegen in Georgien begangener Gewalttaten zu Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe verurteilt. Eine Klage aus dem Jahr 2010 wurde abgewiesen. Der EGMR wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 sicherzustellen.

Quelle: ntv.de, lar/AFP

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