Politik

Urteil der Straßburger Richter Russland darf Syrer nicht abschieben

Im Bürgerkriegsland Syrien droht dem Kläger der Tod.

Im Bürgerkriegsland Syrien droht dem Kläger der Tod.

(Foto: AP)

Im Fall eines Syrers, der vorm EU-Menschenrechtsgericht gegen seine Abschiebung aus Russland geklagt hat, fällt ein vielbeachtetes Urteil. Die Richter untersagen den Behörden, den Mann in sein Heimatland zurückzuschicken. Denn dort droht ihm der Tod.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland untersagt, einen Syrer in sein Heimatland abzuschieben. Dies wäre wegen der humanitären Situation und des Ausmaßes der Gewalt in Syrien eine Verletzung seines Rechts auf Leben, entschieden die Straßburger Richter. Geklagt hatte ein Mann, der vor fünf Jahren mit einem Visum eingereist und nach dessen Ablauf in Russland geblieben war. 2015 wurde er deshalb zu einer Geldbuße verurteilt und aufgefordert, das Land zu verlassen. Er beantragte daraufhin Asyl, was aber wegen der Verurteilung abgelehnt wurde.

In der Entscheidung des russischen Gerichts war die Abschiebung in das Bürgerkriegsland auch mit dem Argument gerechtfertigt worden, dem Mann drohe in Syrien nicht mehr Gewalt als jedem anderen Menschen, der dort lebe. Aus Sicht der Straßburger Richter hatte die russische Regierung allerdings nicht ausreichend dargelegt, dass die Sicherheit des Klägers nach einer Abschiebung gewährleistet wäre. Russland wurde zudem dafür gerügt, dass der Mann in Haft behalten wurde.

Den Behörden hätte dem Gericht zufolge klar sein müssen, dass die Abschiebung des Mannes mit Blick auf die Verschärfung des Konflikts in Syrien unwahrscheinlich sei. Die Richter machten deutlich, dass sie eine unverzügliche Freilassung für angemessen halten. Russland ist an die Entscheidung gebunden, kann aber noch in einer zweiten Instanz dagegen vorgehen. Nach einem russischen Gesetz aus dem Jahr 2015 kann das russische Verfassungsgericht allerdings die Straßburger Urteile überprüfen.

Der syrische Bürgerkrieg hat vor fast sechs Jahren begonnen. In den vergangenen Monaten hatten die Truppen des syrischen Machthabers Baschar al-Assad wichtige Erfolge gegen die Aufständischen erzielt - wie etwa die Rückeroberung der nördlichen Großstadt Aleppo. Nach mehreren erfolglosen Gesprächsrunden in Genf sollen die Friedensgespräche der syrischen Konfliktparteien am 23. Februar unter UN-Vermittlung in Genf fortgesetzt werden.

Quelle: ntv.de, jug/dpa/AFP

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