Politik

Verkehr unter CO2-Zugzwang Umwelthilfe schlägt Tempolimit auf Zeit vor

Falls die Ampel-Parteien beim Tempolimit mauern, will die Umwelthilfe notfalls vor Gericht ziehen.

Falls die Ampel-Parteien beim Tempolimit mauern, will die Umwelthilfe notfalls vor Gericht ziehen.

(Foto: picture alliance / FotoMedienService)

Bisher wehrt sich vor allem die FDP in den Ampel-Gesprächen gegen klimapolitische Härten für Autofahrer. Beim Tempolimit erhöht die Umwelthilfe nun den Druck: Das Instrument könnte zeitlich befristet werden und würde dem Verkehrssektor sofort CO2-Einsparungen bringen.

Angesichts der Ablehnung eines generellen Tempolimits durch die Parteien einer möglichen Ampel-Koalition hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung gefordert. "Der Verkehrssektor wird 2021 selbst die schwachen Einsparziele des bisherigen Klimaschutzgesetzes reißen", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Bundesregierung sei daher zu Sofortmaßnahmen verpflichtet. Einzig wirksames Instrument sei ein Tempolimit. Dieses müsse deshalb ab Januar zumindest für die Jahre 2022 bis 2024 gelten.

"Zeitlich befristete Tempolimits beispielsweise wegen Frostschäden sind gängige Praxis", betonte Resch. "Jetzt braucht es eben ein Tempolimit wegen Klimaschäden." Ein temporäres Tempolimit stehe zudem "nicht im Widerspruch zum Sondierungspapier" von SPD, Grünen und FDP. In dem Positionspapier für die Koalitionsverhandlungen heißt es: "Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben."

DUH will notfalls klagen

Mit einem Tempolimit für Autobahnen und der Absenkung der Höchstgeschwindigkeit außerorts auf 80 und innerorts auf 30 Kilometer pro Stunde könnten bis zu acht Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden, erklärte die Umwelthilfe. Sie will auch ihren Plan weiter verfolgen, ein Tempolimit notfalls gerichtlich zu erzwingen."Keine andere der bisher ergriffenen oder diskutierten Klimaschutzmaßnahmen entfaltet eine kurzfristige Wirkung und ist wie ein Tempolimit kostenfrei umsetzbar", hieß es. Eine entsprechende Klage, um die Bundesregierung zur Einhaltung ihrer Klimaverpflichtungen im Verkehrsbereich zu zwingen, sei schon im Herbst 2020 beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht worden.

Auch das Umweltbundesamt hatte zuvor den Reform-Druck auf den Verkehrssektor verstärkt. Am Donnerstag rechnete die Behörde vor, dass die Abschaffung umweltschädlicher Subventionen in Deutschland finanzielle Spielräume in Milliardenhöhe für mehr Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit erschließen könnte.

Einer UBA-Studie zufolge gab es in Deutschland 2018 umweltschädliche Subventionen im Gesamtvolumen von mindestens 65,4 Milliarden Euro. Davon entfielen 47 Prozent allein auf den Verkehrsbereich. Das UBA empfahl daraufhin die Abschaffung der ökologisch fragwürdigen Pendlerpauschale. Sowohl beim Tempolimit als auch bei der Pendlerpauschale wehrt sich besonders die FDP in den Koalitionsverhandlungen gegen eine Veränderung beim Status quo.

Quelle: ntv.de, mau/AFP

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