DFB weist Freiburgs Protest ab FC Bayern darf Sieg trotz Wechselfehler behalten
08.04.2022, 12:08 Uhr
In der Schlussphase des Bundesliga-Spiels wurde lange diskutiert, wie der Fehler zustande gekommen war.
(Foto: IMAGO/Jan Huebner)
Die Bundesliga-Tabelle muss nicht angepasst werden, der FC Bayern bekommt keine Punkte wieder abgezogen. Der Sieg des Tabellenführers beim SC Freiburg ist wegen eines Münchner Wechselfehlers kurz fraglich - doch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes weist den Protest ab.
Der 4:1-Erfolg von Spitzenreiter Bayern München gegen den SC Freiburg hat trotz des Wechselfehlers auch nach juristischer Prüfung Bestand. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies den Einspruch der Breisgauer ab.
Gemäß Urteilsbegründung könne der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht den Bayern angelastet werden, sondern gehe auf ein "schuldhaftes Fehlverhalten" des Schiedsrichters zurück. Der SC Freiburg verzichtete wenige Stunden nach der Verkündung auf einen Einspruch, das Urteil ist damit rechtskräftig.
"Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren", sagte Stephan Oberholz als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts: "Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen."
Freiburg hatte seinen Einspruch damit begründet, dass Bayern München während einer Auswechselphase in der 86. Minute kurzzeitig zwölf statt der erlaubten elf Mann auf dem Platz gehabt und damit gemäß Paragraf 17 Absatz zwei ein zu diesem Zeitpunkt nicht spiel- oder einsatzberechtigter Spieler mitgewirkt habe. Kingsley Coman hatte bei einem Doppelwechsel nicht rechtzeitig den Platz verlassen.
Oberholz beruft sich in der Urteilsbegründung auf Regel drei der Fußballregeln, dort sind die Pflichten des Schiedsrichterteams beim Auswechselvorgang klar definiert. "Ihren Prüfpflichten hinsichtlich Spieleranzahl und Mannschaftsstärke sind sie nicht nachgekommen. Schließlich hat der Unparteiische die Begegnung fortgesetzt, ohne dabei erneut auf die zulässige Anzahl an Spielern zu achten", meinte Oberholz.
Quelle: ntv.de, tsi/sid