Es kann fast jeden treffen Verbraucherzentrale warnt vor IBAN-Missbrauch über Paypal
17.12.2024, 19:08 Uhr Artikel anhören
Man muss kein Paypal-Kunde sein, um Opfer zu werden.
(Foto: IMAGO/CHROMORANGE)
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor einer neuen Betrugsmasche, bei der Betrüger fremde IBAN für Einkäufe über Paypal nutzen. Möglich macht dies offenbar ein lascher Umgang des Zahlungsdienstes mit Gastkonten. Schützen kann man sich kaum, im Ernstfall gilt es, richtig zu reagieren.
Alle Nutzerinnen und Nutzer, deren Kontodaten irgendwann in die Hände von Unbefugten gelangt sind, können Opfer einer neuen Betrugsmasche werden, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Speziell geht es um die IBAN, die Nummer eines Girokontos, die man für Überweisungen und Abbuchungen benötigt. Kriminelle nutzen sie, um über den Bezahldienst Paypal Einkäufe zu bezahlen.
Die Verbraucherzentrale NRW nennt als Beispiel einen Mann aus NRW, der von Paypal die Aufforderung erhielt, eine Rechnung von 56,75 Euro zu begleichen. Auf Anfrage teilte ihm der Bezahldienst mit, man habe das Geld nicht von seinem Konto abbuchen können. Das ist wenig erstaunlich, denn das Konto existiert bereits seit 2018 nicht mehr, und der Mann wusste nichts von einem entsprechenden Einkauf. Zwar hat er einen Paypal-Account, aber die alte IBAN hatte er darin längst gelöscht. Also bezahlte er nicht, worauf Paypal mit dem Brief einer Inkasso-Kanzlei antwortete, die jetzt 88,25 Euro forderte.
Paypal weicht aus
Es stellte sich heraus, dass Betrüger offensichtlich die alte IBAN beim Online-Shopping über die Funktion "Zahlen ohne Paypal-Konto" eingegeben haben. Bei dieser Methode erlaubt Paypal das Bezahlen per Lastschrift, ohne ein Konto bei dem Dienst zu haben. "PayPal hat dabei die Rolle eines Zahlungsabwicklers, der dafür zuständig ist, dass die per Lastschrift oder Kreditkarte geleistete Zahlung des Käufers dem PayPal-Konto des Händlers gutgeschrieben wird", erklärte eine Paypal-Sprecherin auf Anfrage der Verbraucherzentrale NRW.
Auf die Frage, ob geprüft werde, ob die angegebene IBAN auch der Person gehört, die gerade die Bestellung tätigt, antwortete sie ausweichend: "Paypal führt im Rahmen der Maßnahmen zu Risikomanagement und Betrugsprävention Sicherheitsprüfungen bei der Abwicklung von Zahlungen durch."
Offenbar lasche Regeln für Gastkonten
In den Bestimmungen für Zahlungen ohne Paypal-Konto werde überhaupt keine Aussage dazu getroffen, ob und wie angegebene IBAN oder Identitäten geprüft werden, schreibt die Verbraucherzentrale. Identitätsprüfungen fänden offenbar nur statt, wenn man ein Paypal-Konto eröffnet.
Die Verbraucherzentrale NRW stellte der Unternehmenssprecherin Fragen, die im Online-Forum "PayPal Community" schon länger gestellt werden: Warum es keine Möglichkeit gibt, die eigene IBAN eines Paypal-Kontos für Gastzahlungen und somit potenziellen Missbrauch zu sperren. Und warum Paypal bei Gastzahlungen (anders als beim Eröffnen eines Paypal-Kontos) keinen Cent-Betrag auf die angegebene IBAN überweist und einen Code in den Verwendungszweck schreibt, den man zur Identitätsprüfung dann bei PayPal angeben muss. Antworten erhielt die Verbraucherzentrale NRW nicht.
Man kann nur reagieren
Zumindest vorerst kann man nicht verhindern, dass eine IBAN für Paypal-Einkäufe missbraucht wird, die durch Hacker-Angriffe, Datenlecks oder Phishing in die Hände von Kriminellen gefallen ist. Man kann aber reagieren, wenn es einem passiert.
Die Verbraucherzentrale NRW rät Betroffenen, die feststellen, dass unberechtigt Geld von ihrem Konto abgebucht wurde, der Forderung zu widersprechen und den Betrag von ihrer Bank zurückbuchen zu lassen. Dafür hat man bei Lastschriften im Normalfall acht Wochen nach dem Buchungsdatum Zeit, bei unberechtigten Abbuchungen 13 Monate. Außerdem sollten Betroffene Anzeige erstatten, die sie auch bei möglichen Inkassofragen vorlegen könnten. Wichtig sei, dass kein Eintrag in Auskunfteien wie die Schufa erfolgen dürfe, wenn man unrechtmäßige Forderungen bestreitet, so die Verbraucherzentrale NRW.
Quelle: ntv.de, kwe