Über 100 Fälle abgewiesen Geprellte Wirecard-Anleger gehen reihenweise leer aus
13.11.2021, 15:54 Uhr
Die Richter weisen die Klagen gegen EY zurück. Die Leidtragenden sind die Anleger. Nach dem jahrelangen Versagen der Aufsichtsbehörden bei Wirecard lasse der Staat sie "ein zweites Mal alleine", kritisieren die Anwälte.
(Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild)
Die Prüfer von EY haben Wirecard jahrelang saubere Bilanzen attestiert. Nach der Pleite des Zahlungsdienstleisters aus München attestiert ein Sonderermittler den Prüfern schwere Fehler. Schadenersatz gibt es trotzdem nicht für geschädigte Anleger. Sie verlieren - ein zweites Mal.
Im Bilanzskandal bei Wirecard sind zahlreiche geprellte Kleinanleger, die gegen den Abschlussprüfer EY klagen, mit ihren Klagen gescheitert. Wie das Landgericht München I auf Anfrage von Capital mitteilte, sind derzeit rund 115 Verfahren erledigt. In allen bekannten Fällen seien die Klagen gegen EY abgewiesen worden, erklärte eine Sprecherin. Insgesamt seien seit Juni 2020 etwa 650 Klagen eingegangen. Die Zahl dürfte sich noch erhöhen, Anlegerkanzleien arbeiten derzeit an weiteren Klagen. Auch einige institutionelle Investoren haben bereits angekündigt, gegen EY vorzugehen.
Die Prüfer von EY hatten dem Zahlungsdienstleister aus Aschheim bei München über Jahre saubere Bilanzen attestiert – obwohl es immer wieder Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gab und zeitweise auch intern Forensiker Bedenken äußerten. Als sich im Sommer 2020 herausstellte, dass ein angebliches Milliardenvermögen in Asien praktisch nicht existierte, musste das Dax-Unternehmen Insolvenz anmelden. Später attestierte ein Sonderermittler im Auftrag des Untersuchungsausschusses des Bundestages den Prüfern schwere Fehler. Im Wirecard-Komplex ermittelt die Staatsanwaltschaft München I auch gegen frühere EY-Prüfer.
Seine Entscheidungen, die Ansprüche von Aktionären auf Schadenersatz in den bisherigen Verfahren abzuweisen, begründete das Landgericht München I unter anderem mit einem formalen Argument: Die Anleger hätten nicht nachweisen können, dass für ihren Kauf von Wirecard-Aktien die Testate von EY ausschlaggebend gewesen seien. Zudem sei kein vorsätzliches Handeln der Prüfer feststellbar.
EY erklärte auf Anfrage, man sehe seine Position durch die erstinstanzlichen Urteile bestätigt: "Ansprüche gegen EY auf Schadensersatz bestehen nicht." Zu konkreten Fragen zu den Klagen könne man sich grundsätzlich nicht äußern.
"Rechtsprechung wirkt verbraucherfeindlich"
Anlegeranwälte äußerten scharfe Kritik an den Entscheidungen und am Umgang der Justiz mit den geprellten Kleinaktionären. "Wenn Gerichte verlangen, dass Anleger beweisen müssen, dass sie Testate gelesen und zu ihrer Entscheidungsgrundlage gemacht haben, dann ist das eine Rechtsprechung, die vor allem für institutionelle Investoren freundlich ist und verbraucherfeindlich wirkt", sagte der Kapitalmarktexperte Marc Liebscher von der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner, der mehrere Hundert Wirecard-Geschädigte vertritt.
Darüber hinaus kritisierte Liebscher, dass die Münchner Richter in den Verfahren zahlreiche Hürden für Kleinanleger aufstellten. So seien Online-Verhandlungen kaum möglich, zudem ordneten die Richter an, dass Kläger persönlich vor Gericht erscheinen müssten. Bei dem einst gehypeten Unternehmen waren auch viele Kleinsparer investiert, die wenig Erfahrung am Aktienmarkt haben und die die Papiere als Altersvorsorge gekauft hatten.
"Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Richter die Klagen so unbequem wie möglich machen wollen", sagte Anwalt Liebscher. Dabei handele es sich möglicherweise um "Notwehr" angesichts der Vielzahl der Verfahren. "Die Leidtragenden sind die Anleger", sagte Liebscher. Sie würden nach dem jahrelangen Versagen der Aufsichtsbehörden bei Wirecard nun "ein zweites Mal vom Staat alleine gelassen".
Musterklagen nicht möglich
Auf Anfrage erklärte eine Gerichtssprecherin, tatsächlich seien "einige Verfahren" online verhandelt worden. Genaue Zahlen seien nicht verfügbar. Die Sprecherin bestätigte, dass einige Kammern verfügt hätten, das sich die Kläger nicht von ihren Anwälten vertreten lassen könnten. Hintergrund sei, dass die Kläger "informatorisch angehört werden" sollten, teilte die Sprecherin mit. Nach ihren Angaben sind am Landgericht München I neun verschiedene Kammern mit den Klagen gegen EY befasst.
Bei Wirecard können Anleger aus formalen Gründen nicht nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, das eine Bündelung von Verfahren ermöglicht und damit Gerichte entlastet, gegen EY klagen. Hintergrund ist, dass es in diesem Fall nicht um möglicherweise falsche Kapitalmarktinformationen eines Emittenten einer Aktie geht.
Neben den Vertretern von Kleinaktionären hatten auch institutionelle Investoren wie die Fondsgesellschaft DWS Klagen gegen EY angekündigt. Auch die Commerzbank, die Konsortialführerin bei einem Großkredit an Wirecard war, will gegen die Prüffirma vorgehen. Von der DWS ist bislang allerdings noch keine Klage eingereicht worden, ebenso wenig von Wirecard-Insolvenzverwalter Michael Jaffé. Mögliche Ansprüche gegen die Prüffirma verjähren erst 2023. Anders als Kleinaktionäre dürften sich die Profiinvestoren leichter tun zu belegen, dass sie die Testate analysiert und bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigt haben. Voraussichtlich wird am Ende der Bundesgerichtshof entscheiden müssen, ob gegen EY Schadensersatzsprüche bestehen.
Der Artikel erschien zuerst bei Capital.de
Quelle: ntv.de