Austausch ausgeschlossen Routerzwang für Kunden soll bleiben
25.09.2014, 11:51 Uhr
(Foto: picture alliance / dpa)
Anfang des Jahres verkündet die Bundesnetzagentur im Zuge der Digitalen Agenda, jeder Kunde solle selbst entscheiden dürfen, welchen Router er für seinen Internetzugang benutzt. Jetzt hat die Behörde ihre Pläne geändert. Wie weit reicht der Arm der Provider?
Können Internet-Provider ihre Kunden weiterhin dazu zwingen, bestimmte Hardware zu nutzen? Offenbar ist die Antwort: Ja. Die Unternehmen müssten vor dem Abschluss des Vertrages darüber informieren, falls "das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf", wie golem.de aus dem neuen Entwurf der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur zitiert. Wird die Rechtsverordnung so umgesetzt, wären frühere Ankündigungen der Behörde nicht mehr gültig.
Eigentlich wollte die Bundesnetzagentur den Routerzwang streichen. In der Transparenzverordnung hieß es demnach an gleicher Stelle zuvor, es müsse einen "Hinweis auf Austauschbarkeit des Netzabschlussgerätes mit frei am Markt verkäuflichen Geräten" geben. Auf eine Anfrage von n-tv.de zum Sachverhalt hat die Bundesnetzagentur bislang nicht reagiert.
Wo endet das Netz?
Im Februar brüstete sich Behördenchef Jochen Homann noch damit, Kunden sollten bald die Herausgabe der Zugangsdaten bei ihrem Anbieter erzwingen und damit zugleich einen Router ihrer Wahl nutzen. Auch eine politische Dimension erkannte der Präsident: "Wir können damit kurzfristig den politischen Willen der Großen Koalition zur Digitalen Agenda in diesem Punkt umsetzen."
Warum wurde die Passage nun geändert? Ein möglicher Grund wird im Detail erkennbar. So ist noch immer nicht eindeutig definiert, wo das Netz des Betreibers endet und wo der Einflussbereich des Kunden im eigenen Zuhause beginnt. An der Dose in der Wand? Oder gilt der Router noch als Teil des Provider-Netzes?
Die Formulierungen legen nahe, dass die verwendete Hardware zum Vertragsbereich des Providers gehört, egal ob er als "Netzabschlussgerät" oder "integriertes Zugangsgerät" beschrieben wird. Damit hätten die Unternehmen weiterhin so gut wie freie Hand bei den Vertragsbedingungen. Die erwähnten "Zugangsdaten" wären in der Konsequenz nur der Zugriff auf die bereitgestellte Hardware, nicht auf den Einwahlknoten. Denn nur so kann der Kunde einen eigenen Router installieren und verwenden.
Grundlage einer Verordnung über die freie Auswahl von Hardware wäre, diese Schnittstelle zwischen Anbieter und Kunde klar zu definieren. Ansonsten könnte der Routerzwang noch lange bestehen bleiben.
Quelle: ntv.de