Mordfall Walter Lübcke BGH: Teil-Freispruch wegen Waffenverkaufs rechtens
28.06.2023, 14:51 Uhr Artikel anhören
Der Kasseler Regierungspräsident Lübcke war 2019 auf seiner Terrasse mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe ermordet worden.
(Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)
Nach dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke wird ein Mann vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Gericht kann dem 68-Jährigen den Verkauf der Waffe an den Attentäter nicht nachweisen. Der BGH bestätigt dieses Urteil nun.
Der Teil-Freispruch eines Mannes im Zusammenhang mit dem ihm einst zur Last gelegten Verkauf der Tatwaffe an den Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke ist rechtens. Das entschied der zuständige BGH-Strafsenat. Das Karlsruher Gericht wies damit die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Paderborn vom Januar 2022 zurück.
Dort war der 68-Jährige im Januar 2022 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Landgericht hatte ihm den Verkauf der Waffe an den Lübcke-Attentäter Stephan Ernst nicht nachweisen können. Er wurde nur wegen unerlaubten Munitionsbesitzes verurteilt.
Walter Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe erschossen worden. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Lübcke hatte sich für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen. Der Rechtsextremist Ernst war Ende Januar 2021 vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen Mordes an Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Quelle: ntv.de, lar/dpa