Skifahren trotz Omikron? Diese Regeln gelten für Winterurlauber
11.01.2022, 18:40 Uhr
Die Skilifte fahren in Österreich diesen Winter wieder. 2G-Nachweis und FFP2-Maske sind hier Pflicht.
(Foto: picture alliance / Andreas Gillner)
Omikron hat Europa fest im Griff. Auf den langersehnten Winterurlaub wollen viele dennoch nicht verzichten. Auch wenn die Skigebiete in Österreich, Italien und der Schweiz wieder Touristen empfangen, gibt es einiges vor und nach der Anreise zu beachten. Die wichtigsten Corona-Regeln im Überblick.
Im vergangenen Winter mussten die Skier und Snowboards bei vielen Hobby-Wintersportlern im Keller bleiben. Dieses Jahr soll es aber wieder auf die Piste gehen. Doch die Pandemie ist nicht vorbei. Im Gegenteil: In den Alpenländern wütet Omikron und treibt die Infektionszahlen in schwindelerregende Höhen. Wer dennoch in den Winterurlaub fahren möchte, muss dieser Tage allerhand beachten. Skifahren ist in Österreich, in der Schweiz und in Italien zwar wieder möglich, allerdings mit Auflagen. Die Corona-Regeln unterscheiden sich dabei von Land zu Land. Ein Überblick:
Österreich
"Trotz Omikron herrscht auf den Pisten die Fast-Normalität", titelte die österreichische Zeitung "Der Standard" kürzlich über den Wintertourismus im Land. In beliebten Skigebieten sollen sich massig Menschen auf den und abseits der Pisten tummeln. "Mancherorts wirkt es, als gäbe es kein Corona." Doch der Schein trügt. Wie in vielen europäischen Ländern, treibt Omikron die Infektionszahlen auch in Österreich wieder in die Höhe. Die Gesundheitsbehörden melden aktuell mehr als 10.000 Neuinfektionen täglich. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei fast 680.
Dennoch sind touristische Reisen nach Österreich möglich - allerdings unter verschärften Bedingungen. Urlauber aus Deutschland müssen entweder dreifach geimpft oder genesen sein. Wer keine Booster-Impfung vorweisen kann und nicht in den letzten 90 Tagen genesen ist, muss einen PCR-Test vorlegen. Sonst gilt eine zehntägige Quarantänepflicht. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwölf Jahren.
Ohne einen 2G-Nachweis ist in Österreich ein Urlaub de facto gar nicht möglich, denn die Regierung verhängte bereits im vergangenen Jahr einen so genannten Lockdown für Ungeimpfte. So dürfen Hotels Gäste nur unter 2G-Regelung und mit FFP2-Maskenpflicht in allen zugänglichen Bereichen empfangen. Auch in Restaurants und Seilbahnen gilt 2G. In den Skiliften muss Maske getragen werden. Après-Ski ist generell nicht möglich.
Bislang musste man zudem in allen geschlossenen öffentlich zugänglichen Bereichen eine FFP2-Maske tragen. Die FFP2-Pflicht wird nun jedoch noch ausgeweitet. Nun muss eine solche Maske auch außerhalb von Gebäuden immer dann getragen werden, wenn der Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht gewährleistet werden kann.
Schweiz
In der Schweiz hat sich die Corona-Lage mit dem Aufkommen der Omikron-Variante ebenfalls deutlich verschärft. Innerhalb von nur drei Tagen hat sich die Infektionszahl auf aktuell 63.600 verdoppelt. Die Sieben-Tage-Inzident liegt bei über 2000. Im Dezember führte die Regierung angesichts der Virus-Welle äußerst strenge Einreisebestimmungen ein: Jeder, der in das Land wollte, musste einen negativen PCR-Test vorweisen, selbst Schweizerinnen und Schweizer. Die Regeln wurden inzwischen aber wieder etwas entschärft. Für Geimpfte oder Genesene ist nicht mehr zwingend ein PCR-Test notwendig - ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, reicht aus. Ungeimpfte müssen sich allerdings vier bis sieben Tage nach der Einreise erneut testen lassen - und das Ergebnis dem Kanton melden.
Hat man es jedoch einmal ins Skigebiet geschafft, läuft es dort relativ entspannt ab. Geimpft, genesen, getestet - das spielt auf den Schweizer Pisten keine Rolle. Landesweit gibt es für den Wintersport keine Einschränkungen. Nur in geschlossenen Gondeln muss eine Maske getragen werden, wie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Einige wenige Skigebiete haben allerdings strengere Corona-Regeln. Wer einen Skiurlaub in der Schweiz plant, sollte sich also erkundigen, welche Maßnahmen am genauen Reiseziel gelten.
In Hütten, Restaurants und für Kulturveranstaltungen gilt in der Schweiz dagegen generell 2G: Der Zutritt wird also nur Geimpften und Genesenen gewährt. Große Gondeln und Wagen werden zudem nur bis zu einer Kapazität von 70 Prozent genutzt.
Italien
Italien steht vor der Omikron-Wand. Seit Mitte Dezember zeigt die Infektionskurve steil nach oben, eine Entspannung ist bislang nicht in Sicht. Im bei Winterurlaubern beliebten Südtirol melden die Behörden so viele Neuinfektionen binnen 24 Stunden wie noch nie zuvor seit Pandemiebeginn. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 2166 - ebenfalls ein neuer Höchstwert. Im Kampf gegen die hochansteckende Variante hatte das Land seine Schutzmaßnahmen bereits im Dezember deutlich ausgeweitet. Bei der Einreise nach Italien ist neben dem Covid-Zertifikat nun noch zusätzlich ein Test notwendig - entweder ein PCR-Test, der höchstens 48 Stunden alt ist oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest. Kinder unter sechs Jahren sind davon nicht betroffen.
In ganz Italien - und damit auch in den Südtiroler Skigebieten - sollten Urlauberinnen und Urlauber ihr EU-Covid-Impfzertifikat griffbereit haben. Nur mit dem sogenannten Grünen Pass können in Skigebieten geschlossene Kabinen oder Seilbahnen genutzt werden. In vielen Orten wie etwa den Dolomiten kann das digitale Zertifikat mit dem Skipass gekoppelt werden, zum Beispiel über eine App oder aber auch an der Kasse. In Hotels und Restaurants gilt die 2G-Regel. Ein negativer Test reicht nicht aus.
Eine FFP2-Maskenpflicht gilt in geschlossenen Aufstiegsanlagen wie Liften und Seilbahnen, und auch in Skihütten. Für die Benutzung von offenen Liften gibt es keine Vorschriften, allerdings sollte man auch beim Anstehen auf Abstand achten. Anfang des Jahres hat Italien zudem strenge Auflagen für den Alkoholkonsum an den Pisten eingeführt. Ab einem Pegel von 0,5 Promille droht alkoholisierten Skifahrern ein Bußgeld zwischen 250 und 1000 Euro - ab 0,8 Promille gilt es als Straftat.
Und was gilt für die Heimreise?
Für Österreich-Urlauber gestaltet sich die Heimreise unkompliziert. Es herrschen keine Einschränkungen für Rückkehrer. Italien und die Schweiz stuft das Robert-Koch-Institut (RKI) dagegen als Hochrisikogebiete ein. Wer aus solch einem Gebiet zurückkehrt, muss eine Einreiseanmeldung ausfüllen. Das geht online, aber notfalls auch auf Papier. Urlauber, die auf dem Weg nach Hause lediglich ein Hochrisikogebiet durchfahren, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Reisende ab sechs Jahren, die aus einem Hochrisikogebiet zurückkehren, müssen außerdem nachweisen, vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet zu sein. Prinzipiell wird eine zehntägige Quarantäne fällig - es sei denn, man ist geimpft oder genesen. Dann lässt sich die Quarantäne sofort beenden, indem man den entsprechenden Nachweis über das Upload-Portal der digitalen Einreiseanmeldung übermittelt.
Kinder unter sechs Jahren sind laut Bundesgesundheitsministerium von der Nachweispflicht befreit. Für sie endet die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise automatisch. Die Voraussetzungen für ein früheres Freitesten beschreibt das BGM auf seiner Website.
Quelle: ntv.de