Klägerin auf einem Ohr taub Frau will Schmerzensgeld nach möglichem Corona-Impfschaden
26.06.2023, 13:27 Uhr Artikel anhören
Eine Zahnärztin (vorne links) äußert sich im Landgericht Mainz im Anschluss an die Verhandlung um einen möglichen Impfschaden vor TV-Kameras.
(Foto: picture alliance/dpa)
In Mainz hat einer der ersten Zivilprozesse wegen möglicher Impfschäden begonnen. Eine Frau führt ihre Hörschäden auf eine Coronaimpfung zurück. Sie fordert von Astrazeneca ein hohes Schmerzensgeld. Weitere Verfahren könnten folgen.
Wegen eines möglichen Impfschadens im Zusammenhang mit dem Corona-Vakzin von Astrazeneca klagt eine Frau vor dem Mainzer Landgericht auf ein hohes Schmerzensgeld. Nach ihrer Impfung im März 2021 habe sie einen kompletten Hörverlust erlitten, sagte die Frau in dem Zivilprozess aus. Direkt nach der Impfung in einem Impfzentrum in Mainz habe sie ein Kribbeln in Fingern und ein Taubheitsgefühl im Gesicht verspürt. Sie habe sich gefühlt wie eine Schlaganfallpatientin. Seit ihrer Coronaimpfung leide sie an Hörschäden durch eine Thrombose im Ohr und sei auf einem Ohr taub.
In ihrer Klage gegen Astrazeneca fordert die zum Zeitpunkt der Impfung 40 Jahre alte Frau ein Schmerzensgeld, das nicht unter der Summe von 150.000 Euro liegen soll. Der Rechtsbeistand der beklagten Seite forderte, die Klage abzuweisen. Eine außergerichtliche Einigung war zuvor nicht zustande gekommen. Das Landgericht will am 21. August mitteilen, ob noch Gutachten zur Klärung für eine Nutzen-Risiko-Bewertung des Falls erforderlich sind. Möglich ist nach Angaben der Richterin aber auch, dass zu dem Termin eine Entscheidung verkündet wird. Der Sprecherin zufolge könnte das Gericht dann entweder einen Beweisbeschluss verkünden, also die Beweisaufnahme zum Nachweis des Impfschadens anordnen, oder die Klage abweisen.
Am Landgericht sind noch weitere Zivilverfahren gegen verschiedene Impfstoffhersteller anhängig. Termine gibt es dafür aber noch nicht. Im April wurde bekannt, dass das Landgericht im bayerischen Hof im Januar eine Klage auf Schadensersatz gegen Astrazeneca wegen Impfschäden abgewiesen hatte. Der Nutzen überwiege die Risiken, urteilten die Richter damals.
Im März 2021 hatte die Bundesregierung die Coronaimpfungen mit dem Wirkstoff von Astrazeneca vorerst ausgesetzt, weil einzelne Fälle von Blutgerinnseln im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung bekannt geworden waren. Die Ständige Impfkommission änderte ihre Empfehlung zu dem Wirkstoff "Vaxzevria" mehrfach. Mittlerweile wird in Deutschland nicht mehr damit geimpft.
Quelle: ntv.de, lar/AFP