Sonderrechte für Geboosterte Hamburg weitet 2G-plus-Regel deutlich aus
04.01.2022, 16:17 Uhr
Gaststätte im Hamburger Stadtteil St. Pauli: Wer nicht geboostert ist, muss ab Montag ein negatives Testergebnis vorlegen.
(Foto: picture alliance/dpa)
Aus Sorge vor der Omikron-Variante zieht Hamburg die Corona-Beschränkungen an. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt zukünftig 2G plus. Von der Verschärfung ausgenommen sind Menschen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Derweil verlängert Sachsen seine strenge Schutzverordnung.
Hamburg verschärft angesichts der sich zunehmend ausbreitenden Omikron-Variante seine Corona-Regeln in weiten Teilen von 2G auf 2G plus. Auch Geimpfte müssten ab kommenden Montag unter anderem in der Gastronomie, bei Kulturveranstaltungen und beim Sport in Innenräumen zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen, sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer in der Hansestadt nach einer Senatssitzung. Geboosterte sind von der Pflicht aber ausgenommen.
Gleiches gilt laut Schweitzer auch für Schüler, die in den Schulen ohnehin regelmäßig getestet werden. Es sei davon auszugehen, dass Omikron inzwischen die vorherrschende Virusvariante sei und dass sich auch vollständig Geimpfte leicht damit infizieren könnten, sagte der Sprecher. Boosterimpfungen erhöhten aber den Schutz.
Ausgenommen von der Regelverschärfung auf 2G plus bleibt demnach der Bereich des Einzelhandels. Zur Begründung verwies Schweitzer auf Gerichtsurteile aus anderen Bundesländern, die 2G-plus-Regeln für den Einzelhandel gekippt hatten. Abhängig von den Ergebnissen der Beratungen des Corona-Expertenrats der Bundesregierung am heutigen Dienstag und dem Bund-Länder-Spitzentreffen am Freitag könnte der Senat die Vorgaben laut Schweitzer allerdings noch einmal anpassen.
In Hamburg sind laut Schweitzer inzwischen 621.000 Menschen oder 40 Prozent der erwachsenen Bevölkerung bereits dreimal geimpft, also geboostert. Doppelt und damit vollständig geimpft sind etwa 1,4 Millionen Menschen. Die aktuelle Sieben-Tage-Inzidenz lag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts am Dienstag bei 390, der Senat gab aufgrund abweichender Erfassungsweise einen Wert von 463 an.
Appell an Bund-Länder-Gipfel
In der Debatte um mögliche Verkürzungen der Quarantänezeit für Beschäftigte in wichtigen Infrastrukturen forderte der Senat laut Schweitzer eine Entscheidung ausschließlich nach wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen. Omikron sei hochansteckend, sagte der Sprecher mit Blick auf das Bund-Länder-Treffen am Freitag, bei dem es auch um dieses Thema gehen soll. Die Frage dürfe nicht auf Basis "politischen Bauchgefühls" entschieden werden.
Die Ausbreitung der Omikron-Variante und die damit einhergehende starke Zunahme der Infektionsfälle schüren auch in Deutschland die Sorge vor Personalengpässen in wichtigen Bereichen wie der Strom- und Wasserversorgung oder dem Rettungsdienst. Als Reaktion darauf wird über Veränderungen an den Quarantänebestimmungen debattiert.
Hamburgs Nachbarbundesland Schleswig-Holstein hatte bereits am Dienstag schärfere Corona-Regeln in Kraft gesetzt, um auf steigende Infektionszahlen zu reagieren. Dort sind Treffen nun auch im öffentlichen Raum nur noch mit maximal zehn Teilnehmern erlaubt, zudem gelten strengere Besucherbegrenzungen für Veranstaltungen. Im Innenbereich dürfen maximal 50 Gäste daran teilnehmen, drinnen 100. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen und ruhigem Charakter, etwa im Kulturbereich, gelten diese Höchstgrenzen allerdings nicht.
Sachsen verlängert Beschränkungen
Sachsen hält derweil an seinen vergleichsweise harten Corona-Beschränkungen einschließlich der Schließung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen fest. Die Maßnahmen bleiben bis mindestens Mitte Januar in Kraft. Die aktuelle, noch bis zum Sonntag geltende Corona-Schutzverordnung werde bis Freitag kommender Woche verlängert, sagte Landesgesundheitsministerin Petra Köpping in Dresden. Neue Eckpunkte werde das Kabinett am Freitag nach der Ministerpräsidentenkonferenz vorstellen.
In Sachsen gelten schon seit Mitte November strenge Corona-Regeln. Sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Klubs, Bars und Diskotheken sind geschlossen. Zudem gelten seitdem in der Gastronomie die 2G-Regel sowie verkürzte Öffnungszeiten. Bereits zuvor hatte der Freistaat als erstes Bundesland auch im Einzelhandel die 2G-Regel eingeführt.
Köpping betonte, zwar sei die landesweite Inzidenz in den vergangenen Wochen aufgrund dieser Maßnahmen deutlich gesunken. Allerdings sagten Prognosen für Ende Januar und Anfang Februar wegen der Omikron-Ausbreitung massiv höhere Inzidenzen voraus. Darauf müsse die Politik reagieren können.
Quelle: ntv.de, mdi/AFP