Politik

Lucke legt Verfassungsklage ein EU-Coronafonds nach Eilantrag gestoppt

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Ist häufiger in Karlsruhe: Bernd Lucke bei der Verhandlung seiner Klage gegen die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank im vergangenen Mai.

(Foto: picture alliance/dpa)

Ein Bürgerbündnis blockiert mit einer Verfassungsbeschwerde das milliardenschwere Corona-Paket der EU. Die Gruppe um AfD-Gründer Lucke sieht in den Hilfen ein massives Haftungsrisiko für den deutschen Steuerzahler. Das Bundesverfassungsgericht stoppt die Ratifizierung auf den letzten Metern.

Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, dass der Bundespräsident das deutsche Zustimmungsgesetz zum Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027 vorerst nicht ausfertigen darf. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Grund ist eine mit einem Eilantrag verbundene Verfassungsbeschwerde gegen den enthaltenen 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds, die ein Bündnis um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke kurz zuvor eingereicht hatte. Der vorläufige Stopp gilt bis zur Entscheidung über den Eilantrag. (2 BvR 547/21)

Der Bundesrat hatte das Gesetz erst am Vormittag beschlossen, nachdem am Donnerstag der Bundestag zugestimmt hatte. Die 750 Milliarden Euro sollen dem wirtschaftlichen Aufbau in der EU nach der Pandemie dienen. Einen Teil des Geldes gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür werden gemeinsam Schulden aufgenommen. Die Kläger sind der Ansicht, dass eine gemeinschaftliche Verschuldung nicht zulässig ist. Deutschland gehe damit unkalkulierbare finanzielle Risiken ein. Hinter der Verfassungsbeschwerde stehen 2281 Bürger, wie das "Bündnis Bürgerwille" auf seiner Internetseite mitteilte.

Vertragbruch bemäntelt

Das Bündnis beruft sich auf die Europäischen Verträge, in denen geregelt sei, "dass der EU-Haushalt "vollständig aus Eigenmitteln" finanziert werden muss. Die jetzt vorgesehenen Schulden gehören zweifelsfrei nicht zu "Eigenmitteln", sondern sind Fremdkapital." Mit juristischen Kniffen werde nun versucht, erstmals in der Geschichte der EU eine riesige Verschuldung aufzunehmen, argumentieren die Kritiker. Der "Vertragsbruch" werde dabei mit positiv klingenden Begriffen wie "Next Generation EU" oder "Corona-Wiederaufbauprogramm" bemäntelt.

Deutschland habe bisher keine Verschuldung des EU-Haushalts zugelassen, heißt es in der Klagebegründung weiter. Das "wäre noch schlimmer als Eurobonds, weil Deutschland für die EU-Schulden nicht nur haften würde, wenn ein anderer Staat insolvent wäre, sondern auch, wenn dieser einfach nur aus der EU austräte", schreibt das Lucke-Bündnis.

Scholz sieht Ratifizierung gesichert

Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung erst beginnen, wenn alle 27 EU-Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Insgesamt sollen der Europäischen Union bis Ende 2027 rund 1,8 Billionen Euro zur Verfügung stehen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte zuvor gesagt, er sei zuversichtlich, dass die Ratifizierung trotz angekündigter Verfassungsklagen zeitnah abgeschlossen werden könne. "Klar ist, die im Eigenmittelbeschluss geregelte Finanzierung steht auf einem stabilen verfassungs- und europarechtlichen Fundament", sagte der SPD-Politiker.

Lucke trat 2015 aus Protest gegen den Rechtsruck der AfD aus der Partei aus und gründete zusammen mit etlichen Vertreter des wirtschaftsliberalen Flügels eine eigene Partei. Die Liberal-Konservativen Reformer (LKR) wollen zur Bundestagswahl 2021 antreten.

Quelle: ntv.de, mau/dpa

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