Verfassungsrat in Paris lehnt ab Kein Volksentscheid über Macrons Rentenreform
03.05.2023, 21:26 Uhr Artikel anhören
Unter Polizeischutz: In der Nähe des französischen Verfassungsrates sammelten sich Demonstranten.
(Foto: REUTERS)
Auch ein zweiter Versuch, die Franzosen direkt über Macrons Rentenreform entscheiden zu lassen, ist gescheitert: Begleitet von neuerlichen Protesten weist der Verfassungsrat in Paris einen zweiten Anlauf auf ein Referendum zurück.
Der französische Verfassungsrat hat zum zweiten Mal einen Antrag auf einen Volksentscheid über die umstrittene Rentenreform abgelehnt. Der von rund 250 Abgeordneten und Senatoren eingebrachte Antrag erfülle die erforderlichen Kriterien für ein Referendum nicht, begründete der Verfassungsrat seine Entscheidung. Das Gesetz zur Anhebung des Renteneinstiegsalters von 62 auf 64 Jahre war Mitte April in Kraft getreten.
Die Rentenreform sorgt in Frankreich seit Monaten für Proteste. Bereits Mitte April hatte der Verfassungsrat einen Antrag der linken Opposition auf einen Volksentscheid über die Reform abgelehnt und die Kernpunkte der Reform gebilligt. Gegen Entscheidungen des Verfassungsrats können in Frankreich keine Rechtsmittel eingelegt werden. Nun hofft die linksgerichtete Opposition auf die Prüfung einer Aufhebung der Rentenreform in der Nationalversammlung am 8. Juni. Die unabhängige Gruppe Liot hatte die Rücknahme des Gesetzes gefordert und einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingereicht.
Präsident Emmanuel Macron hatte die Reform im April sehr schnell in Kraft gesetzt. Gewerkschaftsvertreter und Oppositionspolitiker reagierten erzürnt auf Macrons rasche Unterzeichnung der Reform nach dem damaligen grünen Licht des Verfassungsrats. Sie halten die Reform für "ungerecht", insbesondere gegenüber Frauen und Menschen mit körperlich anstrengenden Berufen.
Neue Proteste vor dem Gericht
Nach der erneuten Entscheidung des Verfassungsrats gab es in Frankreich abermals Proteste gegen die Reform. Mehrere Dutzend Menschen demonstrierten in der Nähe der Rue de Montpensier, wo das Gericht tagte. Demonstrationen fanden auch in Rennes und Nantes statt.
Durch die Reform soll das Renteneintrittsalter in Frankreich bis 2030 schrittweise von 62 auf 64 Jahre angehoben werden. Dabei sind weiterhin Ausnahmen für Menschen vorgesehen, die sehr früh ins Berufsleben gestartet sind oder besonders beschwerliche Berufe haben. Zudem wird die Mindestrente bei voller Beitragszeit auf 1200 Euro angehoben. Mehr als zwei Drittel der Franzosen lehnen die Rentenreform ab.
Quelle: ntv.de, mau/AFP