Nach bayerischem Vorbild Polizeigewerkschaft will Vorbeugehaft für Klimaaktivisten
23.11.2022, 10:55 Uhr
Mit Blockadeaktionen will die "Letzte Generationen" auf den Klimawandel aufmerksam machen.
(Foto: IMAGO/ZUMA Wire)
Bis zu zwei Monate können Bürger in Bayern vorsorglich festgehalten werden, um Straftaten zu verhindern. Mit Blick auf die Klimaproteste der "Letzten Generation" spricht sich nun auch die Polizeigewerkschaft für eine bundesweite Präventivhaft aus. Es sei notwendig, gleiche Standards zu vereinbaren.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) tritt für eine bundesweite Vorbeugehaft gegen Klimaaktivisten nach bayrischem Vorbild ein. "Der Verhinderungsgewahrsam ist ein wirksames Instrument des gesetzlichen Auftrags der Gefahrenabwehr", sagte Gewerkschaftschef Jochen Kopelke dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Menschen auf Entscheidung eines Richters bis zu zwei Monate festgehalten werden, um eine schwere Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat zu verhindern. Kopelke kritisierte eine "fehlende Abstimmung der Länder mit Blick auf die Gefahrenabwehr"und betonte zugleich die Notwendigkeit, gleiche Standards zu vereinbaren.
Die Protestgruppe "Letzte Generation" sorgt mit Blockadeaktionen oder durch Attacken auf Kunstwerke derzeit für Schlagzeilen. Sie will auf den Klimawandel aufmerksam machen. Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte nach Protesten in Kunstmuseen angekündigt, härtere Strafen prüfen zu lassen. Sein Ministerium werde genau beobachten, wie die Justiz mit den Angriffen auf Kulturschätze umgehe, hatte der FDP-Politiker der "Bild am Sonntag" gesagt. "Sollte ich zu dem Ergebnis kommen, dass der rechtliche Rahmen nicht ausreicht, werde ich handeln. Ich werde mein Haus genau prüfen lassen, ob wir hier ein gesetzliches Defizit haben."
Anfang November hatte Buschmann der "Bild" gesagt: "Wer Kunstwerke bewirft, kann sich einer Sachbeschädigung strafbar machen. Eine Straßenblockade kann als Nötigung bestraft werden. Und wenn Rettungswagen ausgebremst werden, kommt auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht." Gesetze sähen neben Geldstrafen auch in bestimmten Fällen Freiheitsstrafen vor. Diese Gesetze gelte es auch durchzusetzen.
Quelle: ntv.de, lno/dpa