Panorama

Zwei Klebeaktionen in München Aktivisten bleiben bis Dezember in Gewahrsam

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Bürger können auf Grundlage einer richterlichen Anordnung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat zu verhindern.

(Foto: picture alliance/dpa)

Aktivisten der "Letzten Generation" blockieren am Karlsplatz in München für zwei Stunden den Verkehr. Trotz Anzeige wiederholen sie die Aktion wenige Stunden später noch einmal. Mehrere Aktivisten sollen nun 30 Tage in Gewahrsam bleiben. Die Polizei warnt außerdem dringend vor weiteren Aktionen.

Mehrere Klimaschutzaktivisten müssen nach zwei Festklebeaktionen auf einem zentralen Verkehrsknotenpunkt in München für 30 Tage in Polizeigewahrsam bleiben. "Das ist sehr, sehr selten, dass das angewendet wird, das ist wirklich ein großer Ausnahmefall", sagte ein Polizeisprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürgerinnen und Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden. Am Vortag hatten 17 Klimaschutzaktivisten der Gruppe "Letzte Generation" die Straße an einem zentralen Platz in der Münchner Innenstadt blockiert, indem sich die meisten von ihnen mit einer Hand auf der Fahrbahn festklebten. Dadurch kam es am Stachus für mehr als zwei Stunden in beiden Richtungen zu Behinderungen.

Die Beteiligten im Alter zwischen 18 und 79 Jahren wurden wegen Nötigung sowie Verstößen gegen das Versammlungsgesetz angezeigt. Dennoch wiederholten 15 von ihnen die Aktion wenige Stunden später am gleichen Ort noch einmal. Da sie zudem weitere Blockadeaktionen ankündigten, wurde beim Amtsgericht polizeilicher Gewahrsam bis zum 2. Dezember beantragt. Der zuständige Richter hatte entschieden, dass zwei der Aktivisten noch bis Freitag um Mitternacht festgehalten werden, drei aber bis Anfang Dezember in Gewahrsam bleiben müssen. Für die übrigen zehn stand die Anhörung zunächst noch aus.

Das Polizeipräsidium München warnte dringend vor einer Beteiligung an solchen Aktionen, diese seien Straftaten. "Aus dem Grund wird die Münchner Polizei, unter Ausschöpfung aller rechtlicher Mittel, gegen derartige Blockadeaktionen weiterhin konsequent vorgehen", erklärte das Polizeipräsidium.

Quelle: ntv.de, lar/dpa/AFP

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