Politik

Beschlüsse im Bundeskabinett Regierung schützt Wälder vor Rehen

Rehböcke erschweren derzeit das Anpflanzen neuer Bäume.

Rehböcke erschweren derzeit das Anpflanzen neuer Bäume.

(Foto: imago images/blickwinkel)

Deutschlands Wälder sollen eigentlich robuster gegen den Klimawandel gemacht werden. Doch Aufforstungsprojekte sehen sich mit einem Hindernis konfrontiert: gefräßigen Rehen. Der Umgang mit ihnen wird nun durch eine Jagdgesetz-Reform geregelt. Diesen und andere Beschlüsse trifft das Bundeskabinett.

Neue Regeln für Jäger sollen junge Bäume besser vor Rehen schützen. Das Bundeskabinett verabschiedete eine Novelle des Bundesjagdgesetzes. Ziel sei, eine "gute Balance" zwischen Wild und Wald hinzubekommen und den Fachleuten vor Ort mehr Verantwortung zu übergeben, sagte Agrarministerin Julia Klöckner in Berlin. Künftig soll es grundsätzlich keine behördliche Abschussplanung mehr geben, sondern Waldbesitzer und Jäger sollen sich vor Ort auf einen jährlichen "Abschusskorridor" verständigen, der Mindest- und Höchstzahlen für den Abschuss festlegt. Nur wenn das nicht gelinge, solle die Jagdbehörde eine Abschussquote festlegen, erklärte Klöckner.

Grundlage für die Festlegung des Korridors solle ein Gutachten über die Vegetation vor Ort sein, das um eine Analyse des Lebensraums des Wilds ergänzt werden könne. Eigene Regelungen der Bundesländer blieben davon unberührt. Es sei wichtig für den Klimaschutz, dass die Aufforstung und die natürliche Verjüngung des Waldes auch gelängen, betonte sie. "Bundesweit sind rund 33 Prozent der jungen Bäume verbissen." Wildverbiss, wie Fachleute sagen, gilt als großes Hindernisse für den "Waldumbau" - das Umwandeln von Monokulturen in Mischwälder.

Dieser Umbau soll Deutschlands schwer geschädigte Wälder widerstandsfähiger gegen Klimawandel und Schädlinge machen. Zudem müssen - Stand August - 285.000 Hektar Wald wieder aufgeforstet werden, weil Dürre, Stürme und Borkenkäfer den deutschen Forsten schwer zugesetzt haben. Weitere Neuregelungen im Bundesjagdgesetz sollen die nächtliche Jagd auf Wildschweine erleichtern, auch für den Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest. In Büchsenmunition soll das Blei reduziert werden. Die Jägerausbildung wird modernisiert und vereinheitlicht.

Kompromiss zu Umwandlungsverbot von Wohnungen

Nach monatelangen internen Querelen einigte sich das Bundeskabinett darüber hinaus auf ein Umwandlungsverbot von bestimmten Miet- in Eigentumswohnungen. Allerdings sieht der Kompromiss zwischen Union und SPD vor, dass das Verbot bis zum Jahr 2025 begrenzt wird, so ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Besonders die SPD hatte darauf gedrängt, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen wird. Ein ausreichender Bestand an bezahlbaren Mietwohnungen sei erforderlich, um eine ausgewogene Bewohnerstruktur in Städten und Quartieren zu erhalten, so die SPD. Vonseiten der Union hatte es hingegen Bedenken gegeben, denn Ziel müsse sein, dass mehr Deutsche Wohneigentum erwerben.

"Wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden, droht Mieterinnen und Mietern schnell eine Eigenbedarfskündigung", sagte SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. In ohnehin angespannten Wohnungsmärkten sei das ein "Riesenproblem für alteingesessene Mieterinnen und Mieter." Mit dem Gesetz können Kommunen Grundstückseigentümer außerdem dazu verpflichten, freie Flächen mit Wohnungen zu bebauen, wenn es dringenden Wohnbedarf gibt. "Damit beenden wir das Treiben von Spekulanten, die sich Brachflächen sichern und auf Wertsteigerungen warten", erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol.

Im September hatte das Innenministerium ein generelles Umwandlungsverbot nach Kritik aus den Ländern aus dem Gesetzesentwurf genommen. Darüber hatte sich die deutsche Immobilienwirtschaft erleichtert gezeigt. Im Baugesetzbuch gebe es bereits ausreichende Regelungsmöglichkeiten, um ein Gleichgewicht zwischen Eigentums- und Mietwohnungen herzustellen, hatte Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, Ende September argumentiert.

Milliarden für Ganztagsausbau an Grundschulen

Die Koalitionäre machten des Weiteren den Weg für zusätzliche Mittel zum Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen frei. Der Kabinettsbeschluss sieht vor, das bereits bestehende sogenannte Sondervermögen von zwei Milliarden Euro mit zusätzlichen Bundesmitteln in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro aufzustocken. Damit werden den Ländern insgesamt 3,5 Milliarden Euro an Finanzhilfen zu Verfügung gestellt.

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Die Länder können die ersten 750 Millionen Euro bereits in diesem Jahr für Planungs- und Ausbaukosten verwenden, um die Schaffung zusätzlicher Ganztagsplätze zu beschleunigen. Im Koalitionsvertrag ist ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2025 vereinbart. Ziel ist es, fünf Tage die Woche jeweils eine achtstündige Ganztagsbetreuung anzubieten, einschließlich eines verlässlichen Mittagsangebots und der Möglichkeit einer Ferienbetreuung.

Etwa die Hälfte aller Grundschulkinder nutzt nach Angaben der Bundesregierung bereits ein Ganztagsangebot. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey schätzt den Bedarf allerdings auf 75 bis 80 Prozent, diese Lücke solle nun geschlossen werden. Gerade während der Corona-Pandemie sei deutlich geworden, wie wichtig Betreuungsangebote auch am Nachmittag seien, so die SPD-Politikerin.

Quelle: ntv.de, fni/fzö/dpa/AFP/DJ

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