Links zu verbotenen Links Warentest giftet gegen Google
18.06.2018, 17:37 Uhr
Stiftung Warentest hat Google wegen nicht wirklich gelöschter Links zu Verleumdungen auf dem Kieker.
(Foto: imago/Schöning)
Die Stiftung Warentest ist stinksauer auf Google. Sie wirft dem Suchmaschinen-Betreiber vor, gerichtlich verbotene Links zu rufschädigenden Inhalten nicht wirklich zu löschen, sondern über eine Hintertür weiter Zugriff auf Verleumdungen zu gewähren.
Stiftung Warentest hat auf seiner Website "test.de" das Spezial "Lügen auf Google" veröffentlicht, in dem es sich den Suchmaschinen-Betreiber ordentlich zur Brust nimmt. Die Organisation ist stinksauer, weil 24 Links, die zu Artikeln des "Gerlachreport" führen, immer noch auffindbar sind, obwohl Google die Sperrung der Suchergebnisse bestätigt hatte. In den Beiträgen würden Mitarbeiter als korrupt und bestechlich, als Lügner und Rufmörder verunglimpft, schreibt Warentest.
Hinweis auf Datenbank mit gelöschten Links
Tatsächlich hat Google die beanstandeten Links auch entfernt. Wenn man jetzt nach "Gerlachreport" sucht, erhält man auch mehrmals den Hinweis: "Als Reaktion auf ein rechtliches Ersuchen, das an Google gestellt wurde, haben wir 1 Ergebnis(se) von dieser Stelle entfernt." Das Problem ist allerdings, dass Nutzer zusätzlich einen Link von LumenDatabase.org angezeigt bekommen, der auf eine Webseite führt, wo die gesperrten Links aufgelistet werden. Kopiert man sie und fügt sie in die Adressleiste des Browsers ein, kann man die laut Warentest verleumderischen Aussagen im "Gerlachreport" wieder lesen.
Finanztest fragte daraufhin bei Googles deutscher PR-Agentur nach und erhielt die Antwort, die entfernten Ergebnislinks würden bewusst über Lumen weiterverbreitet würden. Dabei handele es sich um eine "von einem Institut der Harvard Universität betriebene Datenbank, die Transparenz bezüglich der Google-Suchergebnisse herstellt."
Nur Namen fliegen raus
Warentest fand in den Erläuterungen auf Lumen angeblich nicht nur beleidigende Aussagen, sondern sogar Namen von Mitarbeitern oder auch Adressen. Inzwischen sind diese Passagen dort allerdings nicht mehr zu finden. Googles PR-Agentur spricht von einem Versehen, die rechtswidrigen Textpassagen seien von Lumen nicht hinreichend geschwärzt worden.
Das ändert allerdings nichts daran, dass die die Links weiter zu den beanstandeten Inhalten führen. Denn nur wenn ein Name eines Betroffenen in der Adresse steht, wird dieser durch einen Platzhalter ersetzt, der den Link unbrauchbar macht. "Daher sind nach wie vor Artikel zu finden, in denen Redakteure der Stiftung Warentest – teilweise mit Foto – namentlich als Rufmörder, Schmiergeldempfänger, Lügner und Erpresser bezeichnet sind", schreibt Warentest.
Gerichtsbeschlüsse ignoriert?
Die Stiftung wirft Google vor, sogar Gerichtsbeschlüsse zu ignorieren. Als Beleg nennt sie Verfahren, in denen das Landgericht Berlin Google per einstweiliger Verfügung untersagt hatte, Links zum "Gerlachreport" weiter anzuzeigen. Trotzdem seien diese in den Suchergebnissen über die Hinweise auf die Lumen-Datenbank weiter auffindbar.
Google habe seine Vorgehensweise mit der fehlenden Rechtskraft der Urteile verteidigt, heißt es auf "test.de." Dies sei falsch, in Deutschland müsse sich jeder an eine einstweilige Verfügung halten, solange sie nicht wieder aufgehoben werde. Verstöße würden mit bis zu 250.000 Euro pro Fall geahndet. Aber: "Anwälte berichten, dass das Geld wegen des Firmensitzes in den USA schwer bei Google einzutreiben wäre."
Unklare Rechtslage
Einem Berliner Anwalt, der sich bei Google beschwerte, weil verbotene Links außerhalb Deutschlands weiter angezeigt werden, soll vom Suchmaschinen-Betreiber die Antwort bekommen haben, man müsse die Links nur aus Suchergebnissen für Deutschland entfernen. Das ist nicht ganz falsch, auch Warentest schreibt, dass es unter Juristen umstritten sei, ob Google die Links auch bei Abfragen außerhalb Deutschlands entfernen muss. Die Lumen-Hinweise will Google wohl auch beibehalten, um möglicher Zensur entgegenzuwirken. Transparenz habe höchste Priorität, "weshalb wir die Nutzer auch über entfernte Inhalte aus unseren Suchergebnissen informieren", so das Unternehmen.
Google ist mittelbare Störerin
Doch Warentest will das nicht gelten lassen. Die Stiftung weist auf eine einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts München hin. Es untersagte Google im vergangenen Jahr die Praxis, "gelöschte rechtswidrige Suchergebnisse mit Hinweis auf das Löschungsverlangen über Lumen wieder zugänglich zu machen."
Damit verletze Google seine Prüfungspflicht. Obwohl Nutzer die Website Lumen aufrufen müssten, hafte Google als "mittelbare Störerin". Dabei spiele es keine Rolle, dass Google nur auf den Datenbankeintrag verlinkt. Der Schwerpunkt der Suchmaschine liege schließlich in ihrer Suchfunktion.
Quelle: ntv.de, kwe