Technik

Links zu verbotenen Links Warentest giftet gegen Google

Stiftung Warentest hat Google wegen nicht wirklich gelöschter Links zu Verleumdungen auf dem Kieker.

Stiftung Warentest hat Google wegen nicht wirklich gelöschter Links zu Verleumdungen auf dem Kieker.

(Foto: imago/Schöning)

Die Stiftung Warentest ist stinksauer auf Google. Sie wirft dem Suchmaschinen-Betreiber vor, gerichtlich verbotene Links zu rufschädigenden Inhalten nicht wirklich zu löschen, sondern über eine Hintertür weiter Zugriff auf Verleumdungen zu gewähren.

Stiftung Warentest hat auf seiner Website "test.de" das Spezial "Lügen auf Google" veröffentlicht, in dem es sich den Suchmaschinen-Betreiber ordentlich zur Brust nimmt. Die Organisation ist stinksauer, weil 24 Links, die zu Artikeln des "Gerlachreport" führen, immer noch auffindbar sind, obwohl Google die Sperrung der Suchergebnisse bestätigt hatte. In den Beiträgen würden Mitarbeiter als korrupt und bestechlich, als Lügner und Rufmörder verunglimpft, schreibt Warentest.

Hinweis auf Datenbank mit gelöschten Links

Tatsächlich hat Google die beanstandeten Links auch entfernt. Wenn man jetzt nach "Gerlachreport" sucht, erhält man auch mehrmals den Hinweis: "Als Reaktion auf ein recht­liches Ersuchen, das an Google gestellt wurde, haben wir 1 Ergebnis(se) von dieser Stelle entfernt." Das Problem ist allerdings, dass Nutzer zusätzlich einen Link von LumenDatabase.org angezeigt bekommen, der auf eine Webseite führt, wo die gesperrten Links aufgelistet werden. Kopiert man sie und fügt sie in die Adressleiste des Browsers ein, kann man die laut Warentest verleumderischen Aussagen im "Gerlachreport" wieder lesen.

Finanztest fragte daraufhin bei Googles deutscher PR-Agentur nach und erhielt die Antwort, die entfernten Ergebnislinks würden bewusst über Lumen weiterverbreitet würden. Dabei handele es sich um eine "von einem Institut der Harvard Universität betriebene Daten­bank, die Trans­parenz bezüglich der Google-Sucher­gebnisse herstellt."

Nur Namen fliegen raus

Warentest fand in den Erläuterungen auf Lumen angeblich nicht nur beleidigende Aussagen, sondern sogar Namen von Mitarbeitern oder auch Adressen. Inzwischen sind diese Passagen dort allerdings nicht mehr zu finden. Googles PR-Agentur spricht von einem Versehen, die rechts­widrigen Text­passagen seien von Lumen nicht hinreichend geschwärzt worden.

Das ändert allerdings nichts daran, dass die die Links weiter zu den beanstandeten Inhalten führen. Denn nur wenn ein Name eines Betroffenen in der Adresse steht, wird dieser durch einen Platzhalter ersetzt, der den Link unbrauchbar macht. "Daher sind nach wie vor Artikel zu finden, in denen Redak­teure der Stiftung Warentest – teil­weise mit Foto – namentlich als Rufmörder, Schmiergeld­empfänger, Lügner und Erpresser bezeichnet sind", schreibt Warentest.

Gerichtsbeschlüsse ignoriert?

Die Stiftung wirft Google vor, sogar Gerichtsbeschlüsse zu ignorieren. Als Beleg nennt sie Verfahren, in denen das Landgericht Berlin Google per einstweiliger Verfügung untersagt hatte, Links zum "Gerlachreport" weiter anzuzeigen. Trotzdem seien diese in den Suchergebnissen über die Hinweise auf die Lumen-Datenbank weiter auffindbar.

Google habe seine Vorgehensweise mit der fehlenden Rechtskraft der Urteile verteidigt, heißt es auf "test.de." Dies sei falsch, in Deutsch­land müsse sich jeder an eine einst­weilige Verfügung halten, solange sie nicht wieder aufgehoben werde. Verstöße würden mit bis zu 250.000 Euro pro Fall geahndet. Aber: "Anwälte berichten, dass das Geld wegen des Firmensitzes in den USA schwer bei Google einzutreiben wäre."

Unklare Rechtslage

Einem Berliner Anwalt, der sich bei Google beschwerte, weil verbotene Links außerhalb Deutschlands weiter angezeigt werden, soll vom Suchmaschinen-Betreiber die Antwort bekommen haben, man müsse die Links nur aus Suchergebnissen für Deutschland entfernen. Das ist nicht ganz falsch, auch Warentest schreibt, dass es unter Juristen umstritten sei, ob Google die Links auch bei Abfragen außer­halb Deutsch­lands entfernen muss. Die Lumen-Hinweise will Google wohl auch beibehalten, um möglicher Zensur entgegenzuwirken. Transparenz habe höchste Priorität, "weshalb wir die Nutzer auch über entfernte Inhalte aus unseren Sucher­gebnissen informieren", so das Unternehmen.

Google ist mittelbare Störerin

Doch Warentest will das nicht gelten lassen. Die Stiftung weist auf eine einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts München hin. Es untersagte Google im vergangenen Jahr die Praxis, "gelöschte rechts­widrige Sucher­gebnisse mit Hinweis auf das Löschungs­verlangen über Lumen wieder zugäng­lich zu machen."

Damit verletze Google seine Prüfungs­pflicht. Obwohl Nutzer die Website Lumen aufrufen müssten, hafte Google als "mittel­bare Störerin". Dabei spiele es keine Rolle, dass Google nur auf den Daten­bank­eintrag verlinkt. Der Schwer­punkt der Such­maschine liege schließ­lich in ihrer Such­funk­tion.

Quelle: ntv.de, kwe

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