Subventionen an Ryanair und Tuifly Billigflieger sollen Millionen zurückzahlen
11.11.2016, 16:15 Uhr
Manchen Airlines bot der Flughafen Klagenfurt zu gute Konditionen.
(Foto: imago/SKATA)
Viele kleine Regionalflughäfen in Europa kämpfen ums Überleben - teilweise mit Mitteln, die wirtschaftlich unsinnig und rechtlich unzulässig sind. Nun greift die EU-Kommission in einem Fall in Österreich ein.
Die Fluggesellschaften Ryanair, Tuifly und die ehemalige HLX - jetzt Teil von Tuifly - haben nach Ansicht der EU-Kommission unzulässige staatliche Beihilfen aus Österreich kassiert. Diese müssen sie nun zurückzahlen, wie die Wettbewerbsbehörde mitteilte. Um die dadurch entstandenen Wettbewerbsverzerrungen zu mindern, müssen die Gesellschaften diese Hilfen, die die Behörde auf insgesamt 12,7 Millionen Euro schätzt, zurückzahlen.
Die Beihilfen stammten von der Betreibergesellschaft des Flughafens Klagenfurt und wurden in Form bestimmter Dienstleistungs- und Marketingvereinbarungen gewährt. Eine entsprechende Regelung hatte der Betreiber 2005 eingeführt.
Laut Kommission war bei Abschluss der Vereinbarungen nicht damit zu rechnen, dass sie mehr Einnahmen als zusätzliche Kosten generieren würden. Da kein marktwirtschaftlich handelnder Flughafenbetreiber derartige verlustbringende Vereinbarungen geschlossen hätte, stellten sie staatliche Beihilfen für die Fluggesellschaften dar. Zudem seien keine allgemeinen verkehrspolitischen Ziele unterstützt worden, sondern lediglich die Betriebskosten der Fluggesellschaften gesunken.
Wie aus der Mitteilung der Kommission hervorgeht, entfallen auf Ryanair 2 Millionen Euro, auf Tuifly 1,1 Millionen Euro und auf HLX, die sich 2007 mit Hapagfly zu Tuifly zusammengeschlossen hat, 9,6 Millionen Euro.
Ryanair kündigte nach der Entscheidung der EU-Kommission Berufung an: "Ryanair hat den Beschluss bezüglich Klagenfurt zur Kenntnis genommen. Seit 2013 bedient Ryanair diesen Flughafen nicht mehr. Ryanair stimmt dieser Feststellung nicht zu und hat seine Anwälte dazu angeleitet, Berufung einzulegen", sagte Robin Kiely, Head of Communiocations von Ryanair.
Wie die Wettbewerbsbehörde weiter mitteilte, gab es zwischen der Betreibergesellschaft und Austrian Airlines sowie Air Berlin ebenfalls Vereinbarungen. Diese wären aber für einen marktwirtschaftlich handelnden Flughafenbetreiber akzeptabel gewesen und beinhalten nach Ansicht der Wettbewerbshüter daher keine staatlichen Beihilfen.
Quelle: ntv.de, mbo/dpa