Wirtschaft

Kunden erhalten EntschädigungRechtswidrige Negativzinsen kosten Commerzbank bis zu zehn Millionen Euro

28.11.2025, 22:00 Uhr
Die-Spitze-des-Commerzbank-Towers-in-Fankfurt-am-Main-leuchtet-am-Abend
Seit Mitte 2022 erhebt die Bank kein Verwahrentgelt mehr. (Foto: picture alliance / greatif)

Anstatt eine Belohnung für Erspartes zu bekommen, müssen einige Bankkunden in der EZB-Negativzinsphase Verwahrentgelte zahlen. Doch diese sind verboten, urteilt der Bundesgerichtshof. Eine der größten Banken reagiert nun - doch Betroffene müssen selbst aktiv werden.

Die bis vor einigen Jahren erhobenen Strafzinsen könnten für die Commerzbank ein teures Nachspiel haben. Auf rund zehn Millionen Euro summiere sich die Entschädigung für die schätzungsweise 40.000 betroffenen Kunden, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Voraussetzung für die Erstattung der Negativzinsen sei, dass sich die inzwischen von der Bank angeschriebenen Kunden zurückmelden.

Von Juni 2014 an mussten Geschäftsbanken im Euroraum Zinsen zahlen, wenn sie Gelder bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parkten. Etliche Geldhäuser gaben die Kosten später an ihre Kundschaft weiter und verlangten - meist erst ab einem bestimmten Freibetrag - sogenannte Verwahrentgelte. Die Commerzbank erhob beispielsweise Gebühren für Guthaben oberhalb von 50.000 Euro. Im Juli 2022 schaffte die EZB die Negativzinsen ab, in der Folge stellten auch Banken und Sparkassen ihre umstrittenen Verwahrentgelte ein.

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte im Februar 2025, dass Banken und Sparkassen Verwahrentgelte nicht für Einlagen auf Spar- und Tagesgeldkonten erheben dürfen. Negativzinsen bei solchen Konten stünden dem Vertragszweck Sparen "diametral entgegen". Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verpflichtete Banken auf Basis des BGH-Urteils, betroffene Kunden per Brief oder E-Mail über die Unwirksamkeit der geänderten Klausel zu informieren.

Eine Sprecherin der Commerzbank teilte mit, die Bank setze diese beiden Urteile nun um. "Bereits seit Mitte 2022 erhebt die Bank kein Verwahrentgelt mehr. Zudem wurden Klauseln zum Verwahrentgelt aus den Privatkundenverträgen gestrichen", erklärte die Commerzbank-Sprecherin.

Fraglich ist noch, für welchen Zeitraum genau die Commerzbank die Kunden entschädigen wird. Für die Ansprüche greift eine Verjährungsfrist von drei Jahren - gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die Kunden von der Unwirksamkeit der Verträge erfahren haben. Das könnte beispielsweise das BGH-Urteil im Februar 2025 sein - damit wären Ansprüche aus dem Jahr 2021 verjährt. Allerdings hatten auch mehrere Oberlandesgerichte zuvor schon über die damaligen Verträge geurteilt. Damit könnten möglicherweise auch Ansprüche aus 2021 noch geltend gemacht werden. Auf SZ-Anfrage antwortet eine Sprecherin dazu nur schmallippig: "Die Commerzbank beachtet die gesetzlichen Regelungen zur Verjährung."

Betroffene Kunden sollten nicht davon ausgehen, dass die Commerzbank das Geld automatisch erstattet, warnte die Verbraucherzentrale Hamburg. "Mit dem Brief informieren sie erst einmal nur und hoffen womöglich, dass sich möglichst wenige Menschen melden", erklärte Sandra Klug, Abteilungsleiterin Geldanlage. Betroffene Kunden, die ihre gezahlten Verwahrentgelte zurückhaben wollen, müssten sich schriftlich an die Commerzbank wenden.

Quelle: ntv.de, bho/dpa

ZinswendeBankenCommerzbankZinsenZinspolitikNegative ZinsenEZBZinsentscheidungen