Ratgeber

Schulweg zu kurz 17 Meter fehlen zum Gratis-Ticket

Zwei Kilometer sind 2000 Meter - und nicht 1983. Deshalb ist der Schulweg eines Jungen in Ibbenbüren zu kurz für den Anspruch auf ein Schülerticket. Richtig so, entscheidet das Verwaltungsgericht.

Pech gehabt, 17 Meter fehlen zum Gratis-Ticket.

Pech gehabt, 17 Meter fehlen zum Gratis-Ticket.

(Foto: picture alliance / dpa)

Ein Schüler aus Ibbenbüren bekommt zu Recht kein Schülerticket von der Stadt, weil sein Weg zum Unterricht in der Schule dafür 17 Meter zu kurz ist. Das hat das Verwaltungsgericht in Münster entschieden. Bei dem Rechtsstreit ging es um das genaue Aufmaß des Schulweges des Kindes: Denn wäre der Weg 2000 Meter lang, müsste die Stadt die Kosten für das monatliche Schülerticket übernehmen. Zum Leidwesen der Familie aus Ibbenbüren ist es aber von der Haustür zum Schultor nur 1983 Meter weit. Die Eltern maßen anders - aber vergeblich.

Uneinigkeit herrschte vor Gericht darüber, wo der Schulweg des Sechsjährigen beginnt und wo er endet. Die Eltern des Grundschülers hatten erklärt, die Stadt habe von einer Haustür aus gemessen, die sie gar nicht mehr benutzten. Außerdem habe die Stadt nicht bis zum Schultor gemessen, sondern nur bis zur Grenze des Schulgrundstücks. Das Gericht fand diese Berechnungen jedoch völlig in Ordnung und zutreffend. Auch wenn das Schultor auf dem Gelände liegt - das Grundstück beginne direkt an der Einfahrt zur Schule, das sei in der Verordnung über die Schülerfahrtkosten für Nordrhein-Westfalen festgelegt. Und die Stadt habe auch von der richtigen Haustür aus gemessen, selbst wenn die Familie einen anderen Ausgang benutzt.

Der Vater des Jungen war von der Entscheidung enttäuscht: "Ich habe heute gemerkt, dass Rechtsprechung und Rechtsempfinden nicht das Gleiche sind", sagte er nach dem Urteil. "Mir geht es ja nicht um das Geld, aber dass die Stadt nicht einmal, sondern viermal und immer unterschiedlich gemessen hat, da bleibt für mich ein fader Beigeschmack." Ob die Familie in dem Rechtsstreit in die nächste Instanz gehe, wolle sie noch beraten.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen