Bonus für Eltern 80 Euro Monatsrente pro Kind
13.09.2010, 10:20 UhrKinder sind etwas Wundervolles - doch sie kosten die Eltern auch viel Geld. Der Staat unterstützt daher die Eltern nicht nur mit Kindergeld und Elterngeld, sondern bessert auch die Rente auf.

Eltern müssen bei der beruflichen Entwicklung oft zurückstecken und auf Einkommensteile verzichten.
(Foto: picture-alliance/ ZB)
Unsere staatliche Rentenversicherung funktioniert als Umlageverfahren. Hier wird nichts angespart, sondern die jetzigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen die Renten der Ruheständler. Wer Kinder hat, sorgt also dafür, dass das Umlageverfahren auch künftig noch funktioniert. Die heutigen Eltern sind die Rentner von morgen und ihre Kinder die Beitragszahler.
Der Staat fördert daher Eltern auf den unterschiedlichsten Wegen – auch bei der Rentenversicherung. Für die gesetzliche Rentenversicherung sammeln wir Entgeltpunkte. Die Anzahl der gesammelten Punkte hängt zum einen von einem Zeitfaktor und zum anderen vom Verdienst ab. Ein Durchschnittsverdiener erhält für jedes Arbeitsjahr einen Entgeltpunkt, wobei das Durchschnittseinkommen zurzeit bei rund 32.000 Euro liegt.
Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, erhält ein Elternteil – in der Regel die Mutter – drei Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben; ist das Kind vor 1992 geboren, nur einen Entgeltpunkt. Drei Entgeltpunkte entsprechen einer Altersmonatsrente in Höhe von 81,60 Euro.
Niedrige Hürden
Die Voraussetzungen, die für die Anrechnung der Kindererziehungszeiten erfüllt sein müssen, sind gering. Das Kind muss bei dem Elternteil leben, dem die Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden. Kindererziehungszeiten gibt es nicht nur für leibliche Eltern sondern auch für Adoptiv-, Pflege- oder Stiefeltern, die in Deutschland wohnen. Wer Erziehungszeiten beantragen möchte, darf nicht Beamter und muss gesetzlich rentenversichert sein.
Wer die Erziehungszeit angerechnet bekommt, können die Eltern frei entscheiden. Bislang sind dies 97 Prozent der Frauen und nur drei Prozent der Männer. Klug ist es, die Erziehungszeit demjenigen zuzuordnen, der in dieser Zeit nicht so viel verdient hat. Ist man während der Erziehungszeit berufstätig, werden die staatlichen und die eigenen Rentenversicherungsbeiträge zwar zusammenaddiert. Dies gilt aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die in diesem Jahr 66.000 Euro beträgt. Es können also bis zu 34.000 Euro jährlich hinzuverdient werden, ohne den Entgeltpunkte-Bonus des Staates zu schmälern.
Alle genannten Zahlen beziehen sich auf Westdeutschland. In Ostdeutschland entsprechen drei Entgeltpunkte einer Monatsrente in Höhe von 72,40 Euro und es können 28.900 Euro jährlich ohne Einbußen hinzuverdient werden.
Mit Kinderberücksichtigungszeiten aufsatteln
Über die Erziehungszeiten hinaus können auch Kinderberücksichtungszeiten zu einer später höheren Rente führen, wenn bei Rentenbeginn 25 Versicherungsjahre auf dem Konto vorhanden sind. In den Jahren vom dritten bis zehnten Geburtstag eines Kindes werden geringe Verdienste um 50 Prozent angehoben – allerdings höchstens bis zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Sind mehrere Kinder vorhanden, wird dieser Vorteil bis zum zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes gewährt.
Quelle: ntv.de