Ratgeber

Bei Jobangebot Bedenkzeit erbeten ALG-II-Streichung ist rechtens

Arbeitslose dürfen bei Jobangeboten nicht allzu wählerisch sein: Eine ungünstige Nahverkehrsverbindung ist kein Grund, einen Angebot auszuschlagen. Und auch, dass es sich "nur" um eine Zeitarbeitsstelle handelt, zählt nicht.

Kommt ein Arbeitsloser seinen Pflichten nicht nach, darf sein Arbeitslosengeld ganz gestrichen werden. Das hat das Sozialgericht Karlsruhe im Fall eines 52-jährigen Hartz-IV-Empfängers entschieden.

Der Mann, der seit einigen Jahren von der Grundsicherung lebte, bekam von der Arbeitsverwaltung ein Angebot, als Schreiner bei einer Personaldienstleistungsgesellschaft zu arbeiten. Im Vorstellungsgespräch bat der Mann um Bedenkzeit: Der Arbeitsplatz sei mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer zu erreichen. Außerdem habe er weitere Bewerbungen laufen und sei ohnehin nicht daran interessiert, für ein Zeitarbeitsunternehmen zu arbeiten. Daraufhin strich die Arbeitsverwaltung sein Arbeitslosengeld II.

Zu Recht, fanden die Richter, die den Antrag des Mannes gegen die Absenkung des Arbeitslosengelds abschmetterten. Der Arbeitsuchende habe das Angebot für ein Arbeitsverhältnis de facto abgelehnt, so das Gericht. Damit habe er seine Verpflichtung verletzt, sich selbst um eine Arbeitsstelle zu bemühen. Das Argument der schweren Erreichbarkeit ließen die Richter ebenfalls nicht gelten. Die gesamte Anreisezeit betrage hin und zurück etwas mehr als zwei Stunden. Bei einer 35-Stunden-Woche sei das akzeptabel. Auch der Einwand des Mannes, er habe das Ergebnis anderer Bewerbungen abwarten wollen, rechtfertige keine andere Entscheidung. Zum einen sei er bereits lange Zeit arbeitslos und zum anderen stehe es ihm jederzeit frei, bei einem günstigeren Arbeitsangebot dieses anzunehmen und ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis zu kündigen.

Vor wenigen Monaten hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass auch ein geringer Stundenlohn nicht unbedingt ein Grund ist, ein Jobangebot abzulehnen. Auch in diesem Fall hatte die Arbeitssuchende auf weitere laufende Bewerbungen verwiesen.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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