Rundfunkgebühren für PCs Arme Studenten müssen zahlen
12.10.2011, 15:06 Uhr
5,76 Euro monatlich werden für "neuartige Rundfunkgeräte", also internetfähige Rechner, abgerechnet.
Nur Studenten, die Bafög bekommen, können von der Pflicht befreit werden, Rundfunkgebühren für ihre internetfähigen PCs zu zahlen. Die Befreiung gilt nicht, wenn Studenten ihren Lebensunterhalt durch einen Studienkredit bestreiten, wie das Bundesverwaltungsgericht nun entschied. (Az: 6 C 34.10)
Im aktuellen Fall hatte eine Studentin aus Gießen geklagt, weil sie für ihren internetfähigen PC Rundfunkgebühren zahlen sollte. Die junge Frau hatte zur Begründung darauf verwiesen, dass sie ihr Leben durch einen Studienkredit finanziert. Dass ihr keine Sozialleistungen zustünden, führe zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Bafög-Empfängern.
Das Leipziger Gericht wies dies nun zurück. Laut Urteil ist eine Gebührenbefreiung nur möglich, wenn die Betroffenen staatliche Sozialleistungen wie etwa Sozialhilfe, Hartz IV oder Bafög erhalten. Eine Befreiung von der Pflicht wegen geringen Einkommens, wie es im früheren Recht der Fall war, sei nicht mehr möglich. Die Rundfunkanstalten sollten dadurch von einer eigenen Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Rundfunkteilnehmers entlastet werden, heißt es im Urteil.
Quelle: ntv.de, AFP