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Klage gegen Mastanlage scheitert Auf dem Land darf es mehr stinken

In ländlichen Regionen haben Tiergerüche eine Tradition, besagt das Gerichtsurteil.

In ländlichen Regionen haben Tiergerüche eine Tradition, besagt das Gerichtsurteil.

(Foto: picture alliance / dpa)

Anwohner im Kreis Kleve klagen gegen die Vergrößerung von zwei Hähnchenmastbetrieben. Die Landwirte befürchten eine Zunahme der Geruchsbelästigung. Ein Gericht entscheidet nun, dass sie den Gestank ertragen müssen.

Manchem Landwirt stinkt es schon jetzt gewaltig - doch er wird noch stärkeren Gestank erdulden müssen. Die obersten Verwaltungsrichter in Nordrhein-Westfalen haben entschieden, dass Anwohner in sehr ländlicher Umgebung mehr Geruchsbelästigungen in Kauf nehmen müssen als etwa in Dörfern.

Die Vergrößerung der Hähnchenmastanlagen wurde gerichtlich genehmigt.

Die Vergrößerung der Hähnchenmastanlagen wurde gerichtlich genehmigt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Das Oberverwaltungsgericht in Münster gab damit grünes Licht für die Vergrößerung zweier Hähnchenmastanlagen bei Weeze im Kreis Kleve. Die Richter vertraten in den Grundsatzurteilen die Auffassung, dass Anwohner, die einsam auf dem Land wohnen, mehr Gestank ertragen müssen als zum Beispiel in Siedlungen. Vorausgesetzt, Tiergerüche haben dort Tradition, gelten für Tiermastbetriebe in spärlich bewohnten Gebieten nach dem Urteil höhere Grenzwerte für Geruchsbelästigungen als sonst im ländlichen Raum.

Entscheidend war für die Richter, dass die klagenden Anwohner selbst Landwirte waren oder sind und Schweine hielten. "Sie haben zumindest in der Vergangenheit selbst in nicht unerheblichem Maße zur Geruchsbelästigung beigetragen", sagte der Vorsitzende Richter. Da sei es erst recht kein Argument, dass die eigenen Schweine schon genug zur Geruchsbelastung beitragen. "Gerüche aus eigener Tierhaltung müssen außen vorgelassen werden", so die Kammer.

Wer entscheidet, was stinkt?

Aber wie wird überhaupt festgestellt, wann etwas stinkt? Jede Nase sei anders, sagen Geruchsforscher. "Gestank zu messen ist sehr schwierig. Man kann die Konzentration und chemische Zusammensetzung eines Duftes bestimmen, aber nicht, ob Menschen ihn mögen", sagt Hanns Hatt, Inhaber des Bochumer Lehrstuhls für Zellphysiologie. In der Praxis greifen Gutachter daher auf eine vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz erarbeitete Richtlinie zurück.

Für die Erstellung von Grenzwerten haben die Experten Untersuchungen mit "Durchschnittsriechern" gemacht. Diese bestimmten, welche Gerüche besonders unangenehm sind. Dabei kam zum Beispiel heraus, dass landwirtschaftliche Gerüche akzeptierter sind als etwa bestimmter Industriegestank.

Quelle: ntv.de, lda/dpa

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