Ratgeber

Ist das Kind noch angeschnallt? Autofahrer muss ständig kontrollieren

Im Auto herrscht Anschnallpflicht und der Fahrer hat dafür zu sorgen, dass sich alle Insassen daran halten. Aber müssen Eltern auch ständig überprüfen, dass sich Kinder nicht wieder selbst losmachen?

Bei Kindern unter zwölf Jahren reicht ein Anschnallgurt nicht. Sie müssen im Kindersitz befördert werden.

Bei Kindern unter zwölf Jahren reicht ein Anschnallgurt nicht. Sie müssen im Kindersitz befördert werden.

(Foto: dpa)

Wer ein Kind im Auto mitnimmt, muss es nicht nur vorschriftsmäßig anschnallen. Er muss auch dafür sorgen, dass es angeschnallt bleibt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm festgestellt und eine Geldbuße gegen einen Vater bestätigt. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig. (Az. 5 RBs 153/13)

Im vorliegenden Fall war bei einer Verkehrskontrolle ein nicht angeschnalltes Kind auf dem Rücksitz aufgefallen. Der am Steuer sitzende Vater erhielt daraufhin eine Geldbuße von 40 Euro - unter anderem wegen nicht vorschriftsmäßiger Sicherung des Kindes. Dagegen wehrte sich der Mann. Er habe seine Tochter angeschnallt, doch diese habe sich anscheinend während der Fahrt wieder losgemacht. Das sei zum ersten Mal passiert, deshalb habe er damit auch nicht gerechnet. Es könne auch nicht verlangt werden, dass er die Sicherung während der gesamten Fahrt kontrolliere.

Im Zweifel mit Begleitperson

Die Richter sahen das anders. Bei schutzbedürftigen Mitfahrern wie zum Beispiel Kindern hätten Autofahrer eine besondere Fürsorgepflicht. Sie müssten auf deren vorschriftsmäßige Sicherung achten und diese auch während der gesamten Fahrt kontrollieren. Zudem müsse ein vierjähriges Kind in einem Kindersitz einigen Aufwand betreiben, um sich abzuschnallen, befand das OLG. Dies habe der Vater bemerken, die Fahrt stoppen und die Tochter wieder anschnallen müssen.

Das Gericht stellte auch klar, wie streng die Fürsorgepflicht auszulegen ist: Im Einzelfall müsse ein Fahrer seine Route sogar so wählen, dass er sich auf der Straße regelmäßig nach dem Kind umsehen und bei Bedarf sofort anhalten könne, so die Richter. Und ausnahmsweise könne es sogar nötig sein, eine Begleitperson zur Sicherung des Kindes mitzunehmen.

Quelle: ntv.de, ino

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