Ratgeber

Planungssicherheit geht vor BGH entscheidet gegen Tui

TUI meint: das Urteil verursacht Mehrkosten für den Verbraucher

TUI meint: das Urteil verursacht Mehrkosten für den Verbraucher

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wenn Verbraucher Reisen für eine bestimmte Uhrzeit buchen, darf der Veranstalter daran nichts mehr ändern. Damit will der BGH Verbraucher schützen. Tui ist sauer: Die Richter hätten zu Ungunsten der Verbraucher entschieden.

Reiseveranstalter müssen sich bei Pauschalangeboten generell an die Flugzeiten halten, die sie Kunden bei der Buchung genannt haben. So lautet das Urteil des Bundesgerichtshofs.

Demnach dürfen sich die Unternehmen die endgültige Festlegung der Flugzeiten nicht prinzipiell vorbehalten. Ausnahmeregelungen gelten, wenn ein sachlicher Grund wie etwa eine Naturkatastrophe vorliege. Dann dürften die Veranstalter die Termine dem Urteil zufolge ändern.

In dem konkreten Fall ging es um eine Vertragsklausel des Reiseanbieters Tui. Tui hatte sich die Festlegung der endgültigen Flugzeiten bei seinen Pauschalreisen offen gehalten. Der BGH sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden.

Tui: Urteil benachteiligt Verbraucher

Das Unternehmen reagiert verstimmt. Die Regelung wirke sich zum Nachteil der Verbraucher aus. Durch das Urteil könne Tui künftig nur sehr eingeschränkt auf kurzfristige Nachfrageschwankungen reagieren. Daraus entstehen dem Unternehmen kosten. Ab Frühjahr 2014 müsse wohl zumindest ein Teil dieser Kosten an die Verbraucher weitergegeben werden.

Die Klausel hätte es dem Veranstalter ermöglicht, die Flugzeiten beliebig und ohne sachlichen Grund zu ändern, urteilte der BGH. Unzumutbar, meint der BGH. Zwar habe das Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran, vorgesehene Flugzeiten verändern zu können. Vorrang hat dem Urteil entsprechend aber das Recht des Kunden, klare Planungen machen zu können.

Flugzeiten müssen verbindlich sein

Dem Verband habe kein konkreter Fall vorgelegen, der Anlass für die Klage gewesen sei, sagte eine vzbv-Sprecherin. Es gebe jedoch immer wieder Fälle, in denen das Reiseunternehmen seinen Kunden zunächst attraktive Flugzeiten genannt habe. Diese seien unverbindlich gewesen. Die tatsächlichen Flugzeiten hätten dann wesentlich unattraktiver gelegen, etwa am späten Abend.

Die Richter erklärten außerdem eine Regelung von Tui für unwirksam, wonach Informationen der Reisebüros etwa über Flugzeiten unverbindlich sind. Dadurch könne sich der Veranstalter seinen vertraglichen Verpflichtungen entziehen, hieß es.

Quelle: ntv.de, apo/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen