Ratgeber

Hausverbot im Amtsgericht Bei renitenten Bürgern rechtens

Wer sich hartnäckig daneben benimmt, kommt nicht mehr rein.

Wer sich hartnäckig daneben benimmt, kommt nicht mehr rein.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Ein Gericht ist eine öffentliche Einrichtung. Dennoch darf einem aggressiven Besucher ein Hausverbot für das Gerichtsgebäude erteilt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße. Nach Auffassung des Gerichts müssten Behörden zwar auch mit "schwierigen Besuchern" zurechtkommen, dies gelte jedoch nicht bei Beleidigungen und nachhaltigen Störungen des Dienstablaufs (Az.: 4 L 543/11).

Das Gericht gab damit dem Direktor eines Amtsgerichts Recht, der einem Bürger ein Hausverbot erteilt hatte. Weil der Mann mit einer Entscheidung in einer familienrechtlichen Streitigkeit nicht einverstanden war, beschimpfte er den Direktor mehrfach als "Rechtsbeuger" und "Straftäter". Außerdem weigerte er sich, das Gerichtsgebäude zu verlassen.

Vor diesem Hintergrund hielt das Verwaltungsgericht das Hausverbot für angemessen. Anders als Privatpersonen, die frei darüber entscheiden könnten, wem sie den Zutritt gestatteten, gelte bei öffentlichen Gebäuden ein anderer Maßstab. Hier dürfe ein Hausverbot nur als letztes Mittel ausgesprochen werden.

Quelle: ntv.de, dpa

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