Eichenprozessionsspinner im Baum Besitzer darf nicht fällen
24.07.2012, 10:11 UhrJuckender Ausschlag, Kopfschmerzen oder Atemnot - wenn man auf den Eichenprozessionsspinner trifft, kann es ganz schön unangenehm werden. Der Falter nistet sich bevorzugt auf älteren Eichen ein und legt dort hunderte von Eiern ab. Wer eine befallene Eiche auf seinem Grundstück hat, darf das Problem aber nicht bei der Wurzel packen.

Die Beseitigung ist teuer, vielerorts bleibt es deshalb bei Warnschildern.
(Foto: picture alliance / dpa)
Wer gegen die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners allergisch ist, darf befallene Eichen auf dem eigenen Grundstück nicht fällen. Jedenfalls dann nicht, wenn sie durch eine Baumschutzverordnung geschützt sind. Das hat der Verwaltungsgerichtshof München klargestellt.
Geklagt hatte ein Grundstücksbesitzer aus dem fränkischen Fürth. Dort sind zahlreiche Eichen von dem Schädling befallen, dessen Larven eine Hülle mit giftigen Haaren zurücklassen. Bei vielen Menschen lösen die Brennhaare Hautausschlag aus, manche reagieren auch mit Atembeschwerden oder Augenreizungen oder schlimmstenfalls mit einem allergischen Schock. Ein Grundstückseigentümer, der unter einer solchen Allergie leidet, beantragte bei der Stadt Fürth die Fällung seiner beiden befallenen Eichen.
Vergeblich: Weil es die Baumschutzverordnung der Stadt verbietet, Bäume ab einem bestimmten Stammumfang zu fällen, lehnte die Stadt das Anliegen ab und wurde nun von Verwaltungsgerichtshof München bestätigt. Eine Befreiung vom Fällungsverbot der kommunalen Baumschutzverordnung sei nur aus grundstücksbezogenen Gründen möglich, nicht jedoch wegen einer Allergie. Auf die individuelle gesundheitliche Disposition komme es bei einer Befreiung vom Fällungsverbot nicht an. Der Grundstückseigentümer solle stattdessen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen vom durchführen.
Der Eichenprozessionsspinner trat erstmals im 19. Jahrhundert in Deutschland auf. Seit etwa 20 Jahren ist er wieder aktiv und entwickelt sich seit den extremen Sommern von 2003 und 2006 zunehmend zur Plage. Betroffen sind vor allem Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin, Baden-Württemberg und Bayern, inzwischen verbreitet sich der Falter aber auch in anderen Regionen Deutschlands.
Quelle: ntv.de, ino