Ratgeber

Grob fahrlässig EC-Karte im Handschuhfach

(Foto: picture alliance / dpa)

Wer die EC-Karte im Handschuhfach seines Autos liegen lässt, riskiert viel. Bankkunden, denen die Karte gestohlen wird, bleiben auf ihrem Schaden sitzen, wenn der Dieb damit Geld abhebt. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin handeln sie nämlich grob fahrlässig (Aktenzeichen: 10 S 10/09).

In dem verhandelten Fall hat das Gericht die Klage einer Bankkundin abgewiesen. Die Frau hatte sich dagegen gewandt, dass die Bank ihr Konto mit einem Betrag belastet hatte, den Unbekannte mit ihrer gestohlenen EC-Karte abgehoben hatten. Sie räumte zwar ein, die Karte im Handschuhfach zurückgelassen zu haben, verwahrte sich aber gegen den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. Das Landgericht gab der Bank Recht. Es gehöre zum Allgemeinwissen, dass Wertgegenstände, Geld und Scheckkarten nicht unbeaufsichtigt in einem Fahrzeug zurückgelassen werden dürften.

Quelle: ntv.de, dpa

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