Samen in Gefahr Einfrieren keine Kassenleistung
29.09.2010, 16:06 UhrAuch wenn Unfruchtbarkeit droht, muss eine Krankenkasse einem Mann nicht die Kosten für die Konservierung seiner Samenzellen erstatten. Das hat das Bundessozialgericht in letzter Instanz entschieden. Zuvor hatte bereits das Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz entsprechend geurteilt. (Aktenzeichen: B 1 KR 26/09 R).
Bei dem 1968 geborenen Kläger war Darmkrebs diagnostiziert worden. Wegen der anstehenden Chemo- und Bestrahlungstherapie hatte er auf ärztlichen Rat hin Samenzellen einfrieren lassen. Die Kosten dafür - insgesamt knapp 700 Euro - forderte er von der Krankenkasse zurück. Außerdem verlangte er, dass die Kasse für künftige Kosten aufkomme. Die Krankenkasse weigerte sich jedoch.
Der Kläger argumentierte, schon die therapiebedingt drohende Zeugungsunfähigkeit sei eine Krankheit. Die Einlagerung der Samenzellen diene der Erhaltung oder Wiederherstellung seiner Zeugungsfähigkeit bei einer künstlichen Befruchtung. Das Landessozialgericht fand jedoch, ein Anspruch auf künstliche Befruchtung scheide als Rechtsgrundlage aus (Aktenzeichen: L 5 KR 49/09). Dem folgten jetzt die Bundesrichter in ihrer Entscheidung.
Quelle: ntv.de, dpa