Ratgeber

Erschlichenes Benzingeld Fahrtkosten-Betrug kostet Job

Die Pendlerpauschale reichte dem Mann nicht.

Die Pendlerpauschale reichte dem Mann nicht.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Verstößt ein Arbeitnehmer mehrfach gegen die in seiner Firma übliche Reisekostenregelung, riskiert er die fristlose Kündigung. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden und damit die Klage des Sicherheitsmitarbeiters einer Spedition zurückgewiesen. (Az.: 7 Ca 10541/09).

Der Mann hatte von seinem Wohnort in Rheinland-Pfalz bis zur Arbeitsstelle in Frankfurt hin und zurück rund 250 Kilometer zu bewältigen. Obwohl er wusste, dass er für diese Fahrten keinen Kostenersatz beanspruchen konnte, reichte er mehrfach unrichtige Abrechnungen über angebliche Dienstfahrten von seinem Wohnsitz aus ein. Eine Überprüfung ergab, dass ihm deshalb mindestens rund 900 Euro zu Unrecht an Benzingeld gezahlt worden waren. Die Vorgesetzten nahmen dies zum Anlass, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen.

Zurecht, fanden die Richter. Der Mann sei schließlich mehrfach auf die geltenden Regeln der betrieblichen Reisekostenordnung hingewiesen worden. Die Firma müsse keinen Mitarbeiter weiter beschäftigen, der sich beharrlich nicht daran hält und damit einen nicht unerheblichen finanziellen Schaden anrichtet. Die fristlose Kündigung sei deshalb eine angemessene Sanktion.

Quelle: ntv.de, dpa

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