Vermietung ist rücksichtslos Ferienwohnungen im Wohngebiet verboten
27.02.2014, 17:08 UhrWer langfristig mit seinen Nachbarn auskommen muss, verhält sich oft anders als ein Tourist, der eine Ferienwohnung nur für ein paar Tage bezieht. Das Berliner Verwaltungsgericht erklärt Ferienwohnungen im Wohngebiet deshalb für unzulässig.

Die Kurzzeitmieter lärmen mit Rollkoffern und halten sich nicht immer an Ruhezeiten.
(Foto: picture alliance / dpa)
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die dauerhafte Vermietung von Wohnungen an wechselnde Feriengäste verboten. Ferienwohnungen in einem allgemeinen Wohngebiet seien rücksichtslos, entschied das Gericht in einem Eilbeschluss. (Az. VG 13 L 274. 139)
Im aktuellen Fall hatten sich Mieter eines Wohnkomplexes mit 30 Wohnungen in Berlin-Pankow über Lärmbelästigungen in der Nacht und am Wochenende beschwert. Das zuständige Bezirksamt stellte dann fest, dass eine Reihe der Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt wurde und untersagte dies.
Zu Recht, wie nun Gericht nun entschied: Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern seien wegen der mit ihnen typischerweise verbundenen Belastungen regelmäßig problematisch und verstießen deshalb gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Zudem handle es sich um eine "gewerbliche Nutzung", die im allgemeinen Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässig sei. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
In Berlin sollen Schätzungen zufolge bis zu 15.000 Mietwohnungen als Ferienwohnungen genutzt werden. Das Abgeordnetenhaus erließ deshalb Ende vergangenen Jahres ein "Gesetz über das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum" mit zweijähriger Übergangsfrist. Ausnahmegenehmigungen soll es demnach geben, wenn die Fremdnutzung im Interesse des Gemeinwohls liegt, also etwa für Arztpraxen, Tagesmütter oder die Unterbringung von Asylbewerbern.
Quelle: ntv.de