Zu dick für den Staatsdienst Frau darf nicht Beamtin werden
06.02.2012, 11:28 UhrIn sechs Jahren war die Frau kein einziges Mal krankgeschrieben. Dennoch versagte ihr der Dienstherr die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Der Grund: Ihr starkes Übergewicht sei ein erhebliches Gesundheitsrisiko.

Anders als Raucher können Fettleibige von der Übernahme in den Staatsdienst ausgeschlossen werden.
(Foto: picture alliance / dpa)
Wegen ihrer ausgeprägten Leibesfülle ist eine Frau nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden. Und das zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte (Az. 13 K 1683/11).
Bereits bei der Einstellungsuntersuchung wog die 168 cm große Angestellte 109 kg. Sechs Jahre später begehrte sie die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Bei der neuerlichen Untersuchung brachte sie nunmehr 122,7 kg auf die amtsärztliche Waage. Zuviel, befand ihr Dienstherr und wies den Übernahmeantrag der Frau zurück. Das Übergewicht sei in diesem Fall so ausgeprägt, dass es Krankheitswert habe und die gesundheitliche Eignung der zukünftigen Staatsdienerin ernsthaft in Frage gestellt sei.
Zu hohes Risiko
Das nordrhein-westfälische Verwaltungsgericht teilte diese Bedenken: "Ein Beamtenstatus, ob auf Probe oder Dauer, darf nur zugesprochen werden, wenn beim Eintritt in das privilegierte Dienstverhältnis die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder einer dauernden Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann", erklärt Rechtsanwalt Dietmar Breer von der Deutschen Anwaltshotline.
Zwar war die Betroffene nach eigener Aussage seit ihrer Einstellung bisher nicht an einem Tag krankgeschrieben gewesen. Doch auf die aktuelle Dienstfähigkeit oder -unfähigkeit kommt es bei der Frage der gesundheitlichen Eignung für ein Amt nicht unbedingt an. Die Risikoprüfung müsse aufgrund statistischer Erwägungen vorgenommen werden, so die Düsseldorfer Richter. Bei einer Fettleibigkeit zwischen zweitem und drittem Grad gebe es genügend wissenschaftliche Erkenntnisse, um auf ein merklich höheres Gesundheitsrisiko zu schließen. Weil Übergewicht keine Behinderung sei, könne sich die Bewerberin auch nicht auf das Antidiskriminierungsgesetz berufen. Schließlich sei Fettleibigkeit nicht unausweichlich, sondern auch eine Frage des Willens.
Quelle: ntv.de, ino