Ratgeber

Zusatzleistungen untergeschoben Gericht straft Telekom ab

Ob Stromanbieter oder DSL-Provider: Anrufe von solchen Dienstleistern empfinden viele Kunden als lästig, schließlich geht es meist darum, ihnen Dinge zu verkaufen. Die Telekom soll Kunden auf diese Weise Extraleistungen untergeschoben haben, obwohl sie diese nicht haben wollten.

Nach dem Anruf kam die Bestätigung der Vertragsänderungen ins Haus.

Nach dem Anruf kam die Bestätigung der Vertragsänderungen ins Haus.

(Foto: dpa)

Neukunden zu gewinnen, ist schwer. Etwas einfacher ist es, bestehende Kunden dazu zu bringen, etwas mehr zu zahlen. Die Telekom Deutschland hat das offenbar auch mit unsauberen Mitteln versucht. Nach einer Klage von Verbraucherschützern hat das Landgericht Bonn dem Unternehmen nun  verboten,  Bestandskunden Tarifänderungen oder kostenträchtige Zusatzleistungen zu bestätigen, wenn die Verbraucher keine entsprechende Vertragserklärung abgegeben haben (Az. 11 O 46/11).

Zahlreiche Kunden hatten sich darüber beschwert, dass ihnen im Telekom-Shop oder per Telefon kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben wurden, die sie gar nicht haben wollten. Angeblich bestellte Vertragsänderungen wurden bestätigt, und die Verbraucher hatten alle Mühe, sie wieder rückgängig zu machen. Die Telekom wies die Vorwürfe zurück und behauptete, die Kunden hätten der Umstellung zugestimmt. Daraufhin verklagte die Verbraucherzentrale Hamburg die Firma.

Zu Recht, befand das Landgericht Bonn. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme sahen es die Richter als erwiesen an, dass die Darstellung der Betroffenen richtig war. "Ob der Marktführer die unzulässige Werbepraxis stoppt, ist aber noch offen", so Edda Castelló, die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Telekom kann jetzt auch in Berufung gehen.

Quelle: ntv.de, ino

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