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Hände müssen frei sein Handy-Navi am Steuer verboten

Zu dumm - das neue Smartphone kann so viel und dennoch dürfen Autofahrer das Gerät während der Fahrt nicht als Navigationshilfe nutzen. Zumindest darf der Fahrer das Mobiltelefon dabei nicht in der Hand halten, denn er hat sich auf seine Fahraufgabe zu konzentrieren, wie ein Gericht entscheidet.

Egal, ob E-Mails lesen, im Netz surfen oder den Weg per Handy im Navi suchen - die Hände gehören ans Steuer.

Egal, ob E-Mails lesen, im Netz surfen oder den Weg per Handy im Navi suchen - die Hände gehören ans Steuer.

(Foto: picture alliance / dpa)

Ein Mobiltelefon darf beim Autofahren auch dann nicht aufgenommen, festgehalten oder bedient werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird. Das hat der 5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 18.02.2013 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Essen in einer Bußgeldsache bestätigt.

Wie das Gericht mitteilt, hatte im verhandelten Fall ein 29-Jähriger während einer Fahrt in Essen mit seinem Pkw ein Mobiltelefon in der Hand gehalten und auf dieses getippt, um es als Navigationsgerät zu nutzen. Dabei hatte er eine neben ihm befindliche Polizeistreife nicht bemerkt.

Gegen die vom Amtsgericht gegen ihn wegen Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgesprochene Geldbuße von 40 Euro hatte er unter anderem eingewandt, das Verbot dieser Vorschrift erfasse nicht die Benutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe.

Das Oberlandesgericht Hamm sah dies anders und hat die Bußgeldentscheidung des Amtsgerichts Essen bestätigt. Das Amtsgericht habe rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Betroffene sein Mobiltelefon während der Fahrt in der rechten Hand vor sein Gesicht gehalten und dabei zugleich getippt habe. Auch wenn er mit dem Gerät nicht telefoniert, sondern dieses nur als Navigationsgerät genutzt habe, sei dies eine gemäß § 23 Abs. 1a StVO verbotene "Benutzung", urteilten die Richter.

Eine solche liege in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts, mithin auch in dem Abruf von Navigationsdaten. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die entsprechende Vorschrift gewährleisten, dass der Fahrzeugführer beide Hände frei hat, um die "Fahraufgabe" zu bewältigen, während er ein Mobiltelefon benutzt. Eine derartige Handy-Nutzung ist  Autofahrern genauso untersagt wie Handy-Telefonate ohne Freisprechanlage, entschied das Gericht.

Deswegen sei jegliche Nutzung des Geräts untersagt, soweit das Mobiltelefon in der Hand gehalten werde, weil der Fahrzeugführer dann nicht beide Hände für die Fahraufgabe zur Verfügung habe. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm ist rechtskräftig (III-5 RBs 11/13 OLG Hamm).

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Quelle: ntv.de, awi

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