Im Vollrausch auf dem Arbeitsweg Hinterbliebene gehen leer aus
18.07.2011, 16:23 UhrAuf Arbeitswegen gilt die gesetzliche Unfallversicherung. Wer in der Firma Alkohol trinkt, sich hinters Steuer setzt und auf dem Nachhauseweg einen Unfall verursacht, kann den Versicherungsschutz aber verlieren. Der Familie eines ums Leben gekommenen 30-Jährigen steht deshalb nach einem Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt keine Hinterbliebenenrente zu.
Der Mann aus Hessen hatte zum Zeitpunkt des Unfalls im September 2007 auf der Heimfahrt von der Arbeit 2,2 Promille Alkohol im Blut – und war damit laut Gesetz absolut fahruntüchtig. In seiner Firma galt ein Alkoholverbot. Der betrunkene Autofahrer habe Schuld an dem Unfall, der Arbeitgeber könne nicht mit zur Verantwortung gezogen werden, so das Gericht. Auf dem Gelände seien von der Firmenleitung nur alkoholfreie Getränke angeboten worden. Dass der 30-Jährige trotzdem mit Kollegen getrunken habe, sei seine eigene Verantwortung gewesen.
Die Richter befanden zudem, dass es nicht Sache des Arbeitgebers sei, den Alkoholkonsum zu unterbinden. Die Ehefrau hatte argumentiert, im Betrieb sei Alkohol üblich gewesen. Wie bei einem alkoholkranken Beschäftigten zu entscheiden sei, ließ das Gericht offen. Dies treffe auf den konkreten Fall nicht zu. Die Richter haben eine Revision zugelassen. (Az: L 9 U 154/09)
Quelle: ntv.de, dpa