Hartz-IV-Empfänger wandert aus Jobcenter zahlt nicht für Rückkehr
29.05.2012, 10:51 UhrEin Paar zieht nach Madeira, um dort eine neue Existenz in der Gastronomie aufzubauen. Doch der Plan scheitert, der Mann fängt an zu trinken und wird gewalttätig. Die Frau flieht zurück nach Deutschland und beantragt Hartz IV. Für die Umzugskosten will das Jobcenter aber nicht aufkommen.
Umzugskosten von Hartz-IV-Empfänger übernimmt das Jobcenter, wenn es gute Gründe gibt. Das gilt aber nur für Wohnungswechsel innerhalb von Deutschland. Bei einem Umzug aus dem Ausland nach Deutschland zahlt das Jobcenter nicht. Das hat das Sozialgericht Mainz entschieden.
Die Antragstellerin ist brasilianische Staatsangehörige, lebte aber schon längere Zeit in Deutschland. Ende 2011 zog sie mit ihrem damaligen Partner auf die Insel Madeira, um dort eine Existenz als Gastronomin aufzubauen. Aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen kehrte sie gut vier Monat später wieder nach Deutschland zurück und beantragte Arbeitslosengeld II, welches ihr auch bewilligt wurde. Außerdem begehrte sie finanzielle Unterstützung für die Kosten der Überführung ihres auf Madeira verbliebenen Hab und Gutes, insbesondere von Unterlagen. Zuletzt versuchte sie, ein Darlehen vom Jobcenter zu bekommen. Das lehnte jedoch ab, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gebe.
Diese Ansicht bestätigte das Sozialgericht. Die für Umzugskosten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern vorgesehene Vorschrift sei nicht für Umzüge aus dem Ausland nach Deutschland anwendbar, da die Einwanderung in das deutsche Sozialsystem nicht bezuschusst werden solle. Ein Darlehen könne ebenfalls nicht gewährt werden, da sonst die erwähnte Vorschrift zu den Umzugskosten umgangen werde. Zudem habe die Antragstellerin nicht dargetan, dass die auf Madeira verbliebenen Gegenstände und Unterlagen unentbehrlich seien. Ausweispapiere stünden der Antragstellerin noch zur Verfügung, sonstige Unterlagen könnten ersetzt werden.
Quelle: ntv.de, ino