Ratgeber

Instandhaltungsrücklage Kapitalertragssteuer einfordern

Wohnungseigentümer können von der Bank abgeführte Kapitalertragssteuern für die sogenannte Instandhaltungsrücklage in ihrer Einkommensteuererklärung zurückfordern.

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Eigentümergemeinschaften müssen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine Instandhaltungsrücklage bilden. Aus dieser Rücklage werden unter anderem notwendige Reparaturen bezahlt. Eine Freistellung bei der Besteuerung von Zinsen für die gesamte Eigentümergemeinschaften ist nicht möglich.

Der einzelne Eigentümer kann die Abzüge dem Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum zufolge jedoch erstattet bekommen, wenn seine Zinserträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten. Dieser liegt für Ledige bei 801 Euro, für Verheiratete bei 1602 Euro. Der Eigentümer kann seinen Anteil am Steuerabzug in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) geltend machen.

Der Aufwand ist allerdings relativ hoch: So muss der Eigentümer dem Finanzamt die von der Bank für die Instandhaltungsrücklage gezahlten Zinsen, die abgeführte Abgeltungssteuer und den Solidaritätszuschlag ausweisen - und zwar sowohl den Gesamtbetrag als auch den auf jeden Eigentümer entfallenen Betrag, erklärt der Verein. Außerdem sei dem Finanzamt eine Bescheinigung der Bank über alle Kapitaleinkünfte und die bereits abgezogene Abgeltungssteuer vorzulegen.

Quelle: ntv.de, dpa

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