Ratgeber

Kaffeetrinken auf eigenes Risiko Kein Geld für verbrühte Beine

Kaum ein Kaffeebecher kommt heute ohne die aufgedruckte Warnung "Vorsicht heiß" aus. Wer das Heißgetränk trotzdem zwischen seinen Beine abstellt, ist selbst schuld, wenn es zu Verbrühungen kommt. Das stellt jetzt das Landgericht München klar.

"Coffee to go" kann schmerzhaft werden.

"Coffee to go" kann schmerzhaft werden.

Anfang der 1990er Jahre erlangte die US-Amerikanerin Stella Liebeck mit einer kuriosen Klage gewisse Berühmtheit: Sie erstritt insgesamt 640.000 Dollar Schmerzensgeld als Schadenersatz von McDonald's, nachdem sie sich an einem verschütteten Kaffee Verbrühungen zugezogen hatte. Sie hatte den Becher im Auto zwischen ihren Beinen gehalten.  

Nun ist das US-amerikanische Rechtssystem nicht mit dem deutschen vergleichbar. Das musste nun eine junge Frau aus Bayern erfahren, der es ähnlich erging wie Stella Liebeck: Zusammen mit ihrem Freund fuhr sie 2009 an den Drive-In-Schalter eines Schnellrestaurants, wo die beiden unter anderem Kaffee orderten. Als Beifahrerin stellte sie den ersten Becher zwischen ihren Oberschenkeln ab, um ihrem Freund den zweiten Becher abnehmen zu können. Eine schmerzhafte Sache, denn der erste Kaffee ergoss sich über ihre Beine und verursachte Verbrennungen zweiten Grades.

Erst den Deckel prüfen

1500 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld forderte sie dafür vom Schnellrestaurant – zu Unrecht, wie das Landgericht München entschied (Az.: 30 S 3668/11). Die Frau sei selbst schuld. Schließlich habe sie den Becher zwischen ihren Oberschenkeln abgestellt, obwohl ihr bewusst war, dass sich darin eine heiße Flüssigkeit befindet. Zudem habe sie auch nicht geprüft, ob der Deckel tatsächlich fest auf dem Becher sitzt und dicht ist.

Selbst für den Fall, dass der Deckel nicht fest genug aufgesetzt war, sei das Mitverschulden der Klägerin überwiegend, befanden die Richter. Die Verkehrssicherungspflicht gehe nämlich nicht so weit, dass den Menschen jegliches Risiko abgenommen werde, eigenverantwortlich zu handeln. Sie müssten selbst Maßnahmen ergreifen, um eine erkennbare Gefahr abzuwenden.

Quelle: ntv.de, ino

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