Ratgeber

Im Homeoffice überfallen Knieschuss ist kein Arbeitsunfall

Die Geschichte klingt wie aus einem Drehbuch: Ein Mann sitzt zu Hause und arbeitet. Es klingelt an der Tür, draußen stehen zwei Russen und schießen dem ahnungslos Öffnenden in die Knie. So geschehen im Jahr 2007 in Dresden. Nun möchte das Opfer Geld von der gesetzlichen Unfallversicherung haben.

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(Foto: Stefan Schiegl, pixelio.de)

Wird ein Angestellter im Homeffice überfallen und verletzt, dann kann das als Arbeitsunfall gewertet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Angriff aus betriebsbezogenen Motiven erfolgte. Das ist nicht schon deshalb der Fall, wenn der Betroffene zur Tatzeit zu Hause gearbeitet hat, wie das Sozialgericht Dresden entschieden hat (Az. S 5 U 293/12).

Geklagt hatte ein inzwischen 51 Jahre alter Bausparkassen-Angestellter, der auch privat als Berater tätig war – unter anderem für einen Verein, mit dem es mehrfach Streit gab. Als es zu Schwierigkeiten mit einer Fördermittelzusage in Millionenhöhe kam, hatten ihm Vereinsmitglieder nach eigener Aussage gedroht, "mal zwei Russen vorbeizuschicken".

Zeitpunkt war Zufall

Es blieb nicht bei dem Einschüchterungsversuch: Als der Mann im März 2007 auf das Läuten hin die Eingangstür seines Wohnhauses öffnete, wurde er von zwei Männern mit einer Pistole bedroht und ins Schlafzimmer gedrängt. Dort schossen ihm die Täter - die tatsächlich russischer Abstammung waren und inzwischen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden -  in beide Kniegelenke. Danach verließen sie das Haus, ohne Wertsachen mitzunehmen.

Obwohl der Überfall während seiner Sprechzeiten als Versicherungsangestellter erfolgte, versagte ihm die Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Arbeitsunfall. Und das zu Recht, wie das sächsische Sozialgericht betonte. Dass der Angestellte zu diesem Zeitpunkt gerade dienstliche Geschäfte von zu Hause aus erledigte, sei Zufall gewesen. "Die Motive der Täter sind ausschließlich auf die private Tätigkeit des Opfers in dem von ihm beratenen Verein zurückzuführen", erklärt Rechtsanwalt Tim Vlachos von der deutschen Anwaltshotline. "Damit besteht kein Zusammenhang mit seiner versicherten Arbeitstätigkeit." Zumal sich das eigentliche Geschehen nicht im eigentlichen Home-Office ereignete, sondern im allein zur Privatsphäre gehörenden Schlafzimmer daneben stattfand.

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Quelle: ntv.de

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