Ratgeber

Studie zu neuen Packungsgrößen Kunden haben nichts davon

Die Freigabe der Packungsgrößen hat den Kunden kaum Vorteile gebracht, dafür aber mehr Verwirrung. Zu diesem Fazit kommt jedenfalls eine Studie des DIN-Verbbraucherrates. Anstatt die Angebote für Single-Haushalte oder Großfamilien zu optimieren, hätten viele Hersteller einfach ihre Packungen etwas kleiner gemacht.

Für viele Produkte sind die Größenregelungen schon vor 2009 weggefallen.

Für viele Produkte sind die Größenregelungen schon vor 2009 weggefallen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Seit April 2009 können Hersteller selbst entscheiden, in welcher Größe sie Fertigpackungen anbieten wollen: Eine Tafel Schokolade muss nicht mehr 100 Gramm wiegen, Milch nicht mehr in der Ein-Liter-Packung im Regal stehen. Verbraucherschützer warnten schon damals, die Lebenmittelindustrie könne den neuen Spielraum für versteckte Preiserhöhungen nutzen. Offenbar zu Recht, wie nun eine Studie des DIN-Verbraucherrates zeigt. Eigentlich waren die Nennfüllmengen aufgehoben worden, um den individuellen Kundenbedürfnissen besser Rechnung zu tragen. Vielfach seien aber einfach etwas kleinere Packungsgrößen auf den Markt gekommen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) moniert.

Für einige Produkte gibt es der Studie zufolge zwar vielfältigere Packungsgrößen als vorher, meist lägen diese aber zu nah beieinander. So biete ein Konfitürenhersteller zwar sechs verschiedene Größen an, die lägen aber alle zwischen 250 und 350 Gramm. Zusätzliche Füllmengen, die beispielsweise den Bedarf von Singles, Senioren oder Großfamilien besser berücksichtigen, seien kaum eingeführt worden. Stattdessen nutzten Hersteller geringfügig veränderte Packungsgrößen, um weniger Inhalt für nahezu den gleichen Preis anzubieten. In der Branche ist diese Strategie unter dem Begriff "Downsizing" bekannt. So können die Hersteller eine Preiserhöhung kaschieren. Der Trick ist nicht neu: Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht seit Jahren Produktlisten mit versteckten Preiserhöhungen.

Auf deren Basis lässt sich feststellen, dass die durchschnittlichen Verpackungsgrößen seit dem Wegfall der Verordnung deutlich kleiner geworden sind: Wog etwa eine Müslipackung früher im Schnitt 750 Gramm, so sind es jetzt noch 590. Bei Milchgetränken ist die Füllmenge von durchschnittlich 495 auf 408 Gramm zurückgegangen.

Mängel beim Grundpreis

Wo es keine festen Packungsgrößen mehr gibt, könnte der Grundpreis für Orientierung und Vergleichbarkeit sorgen. Das ist der Preis, bezogen auf eine definierte Menge, zum Beispiel 100 Milliliter oder 1 Kilogramm. Für die Grundpreisangabe ist der Verkäufer zuständig. Laut Studie geben immerhin 90 Prozent der Händler den Grundpreis an, allerdings nicht immer korrekt. Oft sei die Angabe zu klein geschrieben oder nicht direkt dem Produkt zuzuordnen. Für Produkte, die nach Stückzahl verpackt sind, wie Windeln oder Taschentücher, gibt es gar keinen Grundpreis.

Der vzbv fordert deshalb, die Grundpreisangabe für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände zu konkretisieren und zu vereinheitlichen. "Die rechtlichen Lücken und Auslegungsmöglichkeiten müssen geschlossen werden", so vzbv-Vorstand Gerd Billen. Unter anderem solle festgelegt werden, dass die Angaben auch leserlich sind.

Quelle: ntv.de, ino

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