Ratgeber

Frauen mit Auto verfolgt Mann darf Führerschein behalten

Ein Mann, der Frauen im Auto verfolgt, kann unter Umständen als Stalker bestraft werden. Den Führerschein kann man ihm aber nicht wegnehmen, solange er sich im Verkehr nichts zuschulden kommen lässt.

Hätten die Ärzte eine Psychose diagnostiziert, hätte der Mann seinen Führerschein möglicherweise abgeben müssen.

Hätten die Ärzte eine Psychose diagnostiziert, hätte der Mann seinen Führerschein möglicherweise abgeben müssen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Fährt ein Stalker Frauen mit seinem Auto hinterher, ist das allein noch kein ausreichender Grund, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Die Verhinderung von lästigem Verhalten oder von Straftaten außerhalb de s Straßenverkehrs gehört nicht zu den Aufgaben des Fahrerlaubnisrechts. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen klargestellt (Az. 16 B 1416/12).

Im verhandelten Fall hatte ein Mann drei Frauen belästigt, am Arbeitsplatz aber auch auf der Straße. Immer wieder fuhr er mit seinem Auto in Schrittgeschwindigkeit hinter den Frauen her. Sein Verhalten sei für die betroffenen Frauen "sicherlich sehr lästig, aber nicht mit Gefahren für den Straßenverkehr verbunden", fanden die Richter. Zuwiderhandlungen gegen die Straßenverkehrsordnung  konnten dem Mann nicht nachgewiesen werden.

Ein Sachverständiger hatte dem Stalker sowohl eine paranoide als auch eine schizoide Störung attestiert. Doch derartige Persönlichkeitsstörungen sind nicht mit einer Psychose gleichzusetzen und führen in der Regel nicht dazu, dass Denken und Handeln in Bezug auf den Verkehr deutlich eingeschränkt werden. "Solche Menschen sind häufig schwierig im Umgang mit anderen Personen, stellen jedoch für den Straßenverkehr keinerlei besondere Gefährdung dar", erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von der Deutschen Anwaltshotline das Gutachten.  Der vom Gesetzgeber geforderte deutliche Bezug zur Sicherheit des Straßenverkehrs ist also nicht gegeben. Der Mann kann zwar für das Stalken bestraft werden, seine Führerschein darf er aber behalten.

Quelle: ntv.de, ino

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