Streitfall Luxussanierung Mieter muss nicht alles dulden
23.04.2012, 10:59 UhrSind goldene Wasserhähne in der Mietwohnung Luxus? Klar, sagen die einen, nein, die anderen. Experten sagen: Es kommt drauf an. Streit zwischen Mieter und Vermieter jedenfalls ist programmiert, wenn Wohnungen teuer aufgehübscht werden und die Miete steigt.

(Foto: picture-alliance / dpa)
Viele Mieter in Großstädten fürchten um ihre günstigen Wohnungen. Straßenzüge werden aufwendig modernisiert, für die bisherigen Bewohner wird die Miete unbezahlbar, finanzkräftige Klientel zieht ein. Luxussanierung heißt das Schreckenswort.
Was genau darunter zu verstehen ist, ist Auslegungssache. "Gesetzlich definiert ist der Begriff nicht", sagt Gerold Happ, Jurist des Eigentümerverbands Haus und Grund Deutschland mit Sitz in Berlin.
Für Experten wie Happ und Hermann-Josef Wüstefeld vom Deutschen Mieterbund spielen persönliche Einschätzung und die Nachbarschaft eine Rolle. "Was ist in der Gegend Standard?" lautet eine Orientierungsfrage. Der Einbau eines Marmortreppenhauses geht im exklusiven Villenviertel als Anpassung an den üblichen Standard durch. Genauso der goldene Wasserhahn, ein roter Teppich oder ein Spiegel im gepflegten Ambiente der Gründerzeit. In einer Gegend mit sehr niedrigen Mieten dürften die Bewohner auf so etwas wenig Wert legen. "Wenn sich dann noch die Miete verdreifacht, ist es Luxus", erklärt Happ. Und der muss genauso wenig akzeptiert werden wie die daraus resultierende sogenannte Modernisierungsmieterhöhung.
Sie birgt das größte Konfliktpotenzial zwischen den Parteien. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) darf ein Vermieter elf Prozent pro Wohnung und Jahr aufschlagen, wenn er "bauliche Maßnahmen durchführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern" oder Energie und Wasser einsparen ( BGB Paragraf 559 ). Beispiel Badezimmer: Wird zusätzlich zur Badwanne eine Dusche eingebaut, steigt der Wohnwert - die höhere Miete geht in Ordnung. Auch dann, wenn dem Mieter die Ausstattung des alten Bads genügte und er die neue Dusche für überflüssig hält. Ein angebauter Balkon geht laut Landgericht Berlin als Maßnahme durch, die den Wohnwert tatsächlich verbessert .
Quelle: ntv.de, dpa