Staffelmiete bietet auch Vorteile Mieterhöhungen nicht erlaubt
06.08.2012, 10:41 UhrAlle ein oder zwei Jahre wird es teurer: Bei der Staffelmiete werden Mieterhöhungen schon im Voraus festgelegt. Damit wird allerdings auch ein Aufschlag für Renovierungen ausgeschlossen.

Die Staffelmiete ist vom Vergleichsmietenverfahren abgekoppelt.
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Mieter und Vermieter können eine sogenannte Staffelmiete vereinbaren. Damit werden für einen bestimmten Zeitraum Mieterhöhungen im Voraus vereinbart, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Die Vereinbarung über eine Staffelmiete ist zeitlich nicht beschränkt. Im Mietvertrag muss entweder der Erhöhungsbetrag oder der Gesamtbetrag der erhöhten Miete angegeben sein. Die Miethöhe darf nach jeder Erhöhung mindestens ein Jahr lang nicht verändert werden.
Ein Staffelmietvertrag bringt beiden Vertragsparteien Planungssicherheit, den Vermieter und Mieter wissen von Beginn des Mietverhältnisses an, wie hoch die Miete sein wird. Dabei gibt es gleichermaßen Vorteile für Vermieter und Mieter.
Für den Eigentümer spricht, dass sich die Miete automatisch zu den vereinbarten Zeitpunkten erhöht. Der Vermieter muss den Mieter nicht noch besonders auffordern, die erhöhte Miete zu zahlen. Damit entfällt auch die Notwendigkeit, die Mieterhöhung jeweils besonders zu begründen. Der Verweis auf Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten entfällt daher ebenfalls. Die Staffelmiete ist dadurch vom Vergleichsmietenverfahren abgekoppelt. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird nur insoweit bei der Frage berücksichtigt, ob eine Mietpreisüberhöhung vorliegt.
Darüber hinaus können Staffelmieten im Mietvertrag mit einem Kündigungsausschluss kombiniert werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs darf auch in einem Mietvertrag über Wohnraum das Kündigungsrecht des Mieters ausgeschlossen werden.
Wichtig für einen Mieter: Bei einer Staffelmiete sind weitere Mieterhöhungen, beispielsweise im Zuge von Modernisierungen, ausgeschlossen. Und interessant für Vermieter: Das Kündigungsrecht des Mieters kann in diesem Modell für bis zu vier Jahre ausgeschlossen werden, so Haus & Grund.
Quelle: ntv.de, dpa/awi